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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 05.04.2018

Insolvenz

P&R Transport-Container GmbH: Droht Anlegern am Ende die Privat­insolvenz?

Verkaufs­prospekt zum Angebot Nr. 5005 schließt Risiko der Privat­insolvenz mit ein

P&R-Anleger beschäftigt nicht nur die Pleite dreier Gesellschaften der Unternehmens­gruppe. Müssen sie am Ende mit ihrem Privat­vermögen haften? Schließlich sind Kunden mit ihrem Investment Eigentümer der Container geworden - mit Rechten und Pflichten.

Anleger haften bis zur „Privatinsolvenz

Den schlimmsten Fall für Anleger fasst das Verkaufs­prospekt zum Angebot Nr. 5005 der P&R Transport-Container GmbH (Fassung 08.01.2018) auf S. 35 zusammen:

„Das maximale Risiko des Anlegers besteht über den Total­verlust der Vermögens­anlage hinaus in der Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privat­insolvenz.“

Diese Gefahr besteht unter anderem dann, wenn der vereinbarte Rückkauf der Container an die P&R Transport-Container GmbH nach Ende der Vertrags­laufzeit platzt. Dann blieben die Kunden Eigentümer und müssten mit ihrem sonstigen Vermögen für Wartung, Pflege und Bewirtschaftungs­kosten der Container aufkommen.

Anleger haften auch für nicht bezahlte Stand- und Hafengebühren

Darüber hinaus haften Anleger etwa für nicht bezahlte Stand- und Hafen­gebühren, wenn „andere hierzu verpflichtete Personen nicht in der Lage sind, die Gebühren zu begleichen.“ Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht Lars Murken-Flato von HAHN Rechts­anwälte erklärt: „Als solche Personen kommen insbesondere die Leasing­gesellschaften in Betracht, die die Container von der P&R Equipment & Finance Corp. gemietet haben.“

Die P&R Equipment & Finance Corp. mit Sitz in der Schweiz beschafft auf Grundlage eines Rahmen­vertrages für die Emittentin P&R Transport-Container GmbH die Standard­container und nimmt diese bei einem Rückkauf zurück. Gleich­zeitig koordiniert dieses Unternehmen die Miet­verträge mit Container-Leasing­gesellschaften.

P&R-Kunden droht persönliche Haftung als Eigentümer der Container

Kommt es - wie nun geschehen - zu Störungen dieses Geflechts, droht P&R-Kunden also theoretisch eine persönliche Haftung als Eigentümer der Container. Dabei könnten allein die möglichen Stand­gebühren Anleger binnen kurzer Zeit empfindliche Summen kosten. „Die Gebühren sind je nach Region unterschiedlich hoch. Durchschnittlich können sie etwa 35 Euro pro Tag und Container betragen“, beziffert Lars Murken-Flato. Bei einem Kaufpreis von 2.720 Euro pro Container wäre das investierte Kapital in rund elf Wochen verloren, schnell würden Kunden erheblich draufzahlen. Abgesehen davon dürfte es für Anleger unmöglich sein, sich allein um einen Verkauf oder die weitere Vermarktung ihres Containers zu kümmern.

Zahlungs- und Rückkaufausfälle drohen

Tatsache ist: Weder die P&R Transport Container GmbH noch die Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. haben bislang einen Insolvenz­antrag gestellt. Wie eng die P&R Unternehmen aber wirtschaftlich verbunden sind, macht die Veröffentlichung der P&R Transport Container GmbH bei der Bundes­anstalt für Finanzd­ienstleistungs­aufsicht am 21. März deutlich. Das Unternehmen informiert über drohende Zahlungs- und Rückkauf­ausfälle gegenüber ihren Anlegern. Dazu könne es kommen, weil die Zahlungen an Kunden von Forderungen abhingen, die das Unternehmen gegenüber den drei insolventen Teilen der P&R-Gruppe habe.

HAHN Rechtsanwälte bietet kostenlose Erstberatung an

Kunden sollten also in jedem Fall schnell handeln und sich fachanwaltlich beraten lassen. HAHN Rechts­anwälte bietet allen Anlegern der P&R Gruppe eine kostenlose Erst­beratung an. Geschädigte können sich an Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht Lars Murken-Flato wenden.

Mehr Hinter­grund­informationen zum Thema: https://hahn-rechtsanwaelte.de/pr-container-investments

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