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Kapitalanlagenrecht | 13.07.2016

Immobilien­fonds

Prospekt­fehler beim Wölbern Frankreich 04 Immobilien­fonds - Anwalt: Anleger haben gute Aussichten auf Schadens­ersatz

Anleger sollten hohen finanziellen Verluste abwenden und Schadens­ersatz­ansprüche durch­zusetzen

Für Anleger des gescheiterten Immobilien­fonds Wölbern Frankreich 04 bestehen noch gute Chancen, ihre hohen finanziellen Verluste abzuwenden und Schadens­ersatz­ansprüche durch­zusetzen.

„Inzwischen haben sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Landgericht Münster gravierende Prospekt­fehler beim Wölbern Frankreich 04 erkannt, die den Schadens­ersatz­anspruch begründen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

Angaben im Verkaufsprospekt irreführend

Schon im Dezember vergangenen Jahres erkannte das LG Hamburg, dass die Angaben in dem Verkaufs­prospekt grob irre­führend seien. Insbesondere wiesen die Angaben zur persönlichen Haftung der Anleger, zur Miet­anpassungs­möglichkeit nach französischem Recht sowie zur Non-Recourse-Klausel erhebliche Mängel auf, stellte das Gericht fest. Ähnlich entschied im April 2016 auch das Landgericht Münster, die Angaben zur persönlichen Haftung der Gesellschafter seien irre­führend. Beim Vorgänger­fonds Wölbern Frankreich 01 hatte das Landgericht Berlin schon vor einem Jahr Prospekt­fehler erkannt.

Gute Chancen auf Schadensersatz für Anleger

„Wenn Gerichte bereits Prospekt­fehler erkannt haben, stehen die Chancen auf die Durchsetzbarkeit von Schadens­ersatz­ansprüchen besonders gut. Die Forderungen können sich dann sowohl gegen die Prospekt­verantwortlichen als auch gegen die Anlage­berater richten“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Anleger hätten über Risiken aufgeklärt werden müssen

Denn nicht nur die Verkaufs­prospekte hätten ein realistisches Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage zeichnen müssen. Auch in den Beratungs­gesprächen hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Insbesondere hätten die fehler­haften Prospekt­angaben vom Berater richtiggestellt werden müssen. Wie das LG Hamburg auch feststelle, hätten Bankberater die Prospekt­fehler auch erkennen müssen. „Unserer Erfahrung nach ist die Risiko­aufklärung der Anleger in vielen Beratungs­gesprächen allerdings ausgeblieben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Anleger sollten schnell handeln

Allerdings sollten die Anleger mit der Geltend­machung ihrer Ansprüche nicht mehr lange warten. Der geschlossene Immobilien­fonds Wölbern Frankreich 04 wurde im September 2006 aufgelegt, so dass schon bald die taggenaue zehnj­ährige Verjährung einsetzen könnte.

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