Unser Mandant war bereits seit geraumer Zeit berufsunfähig aufgrund bestehender Depressionen. Dementsprechend hatte er die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei der Continentale beantragt.
Ablehnung der Berufsunfähigkeit nach Gutachten
Hierauf hatte der Versicherer eine monatelange Leistungsprüfung durchgeführt, insbesondere ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch Herrn Dr. med. Robert Karwasz in Castrop-Rauxel.
Nach Vorlage des Gutachtens hatte die Continentale die Leistung vollumfänglich abgelehnt mit der Begründung, dass die Beeinträchtigungen unseres Mandanten lediglich eine 20-prozentige Berufsunfähigkeit bedingt hätten und das auch lediglich für sechs Monate.
Einholung eines Sachverständigengutachtens nach Klageerhebung
Wir haben sodann für unseren Mandanten Klage bei dem zuständigen Landgericht eingereicht. Hierbei haben wir zum Beweis des Umfangs der Berufstätigkeit unseres Mandanten vor der Erkrankung einen nachvollziehbaren Wochenplan erstellt, entsprechende Zeugen benannt und bezüglich des Bestehens und Umfangs der Erkrankung die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt.
Sachverständigengutachten belegt Berufsunfähigkeit bis zu 50 Prozent
Das Landgericht hat das Sachverständigengutachten sodann antragsgemäß eingeholt. Hierdurch wurde bestätigt, dass unser Mandant zu mindestens 50 % berufsunfähig war und das auch bereits seit mehreren Jahren. Die Continentale wurde sodann vollumfänglich zur Zahlung verurteilt. Berufung hatte die Continentale dann nicht mehr eingelegt.
Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen
Auch hier ist wieder ersichtlich, wie wichtig es ist, die bestehenden Ansprüche weiterzuverfolgen und diese notfalls gerichtlich durchzusetzen. Hätte unser Mandant sich von dem durch die Continentale eingeholten Gutachten abschrecken lassen, hätte er keinerlei Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
Wir sind bundesweit für Sie da
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder anderen Aspekten der Berufsunfähigkeitsversicherung haben, stehe ich Ihnen auch gerne persönlich hierfür zur Verfügung. Eine Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten erhalten Sie selbstverständlich kostenlos.