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Verkehrsrecht und Umweltrecht | 28.10.2016

Umwelt­belastung

Rechts­anwälte Rogert & Ulbrich: Jeder Bürger kann sein Recht auf saubere Atemluft durchsetzen

Blaue Plakette adé - jetzt sind Sie gefragt

Die bereits in Klagen im VW-Abgas­skandal erfolgreichen Düsseldorfer Rechts­anwälte Rogert & Ulbrich rufen nach dem Ende der blauen Plakette jeden einzelnen Bürger der betroffenen Städte dazu auf, die seitens der Verwaltungs­gerichte Düsseldorf, Hamburg, München, Darmstadt, Sigmaringen und Wiesbaden für unabwendbar gehaltenen Diesel­fahrverbote für Pkw bis Euro 5 in den Innen­städten gerichtlich durch­zusetzen, um den erheblichen krankheits­erregenden NO2-Grenzwert­überschreitungen in den betroffenen mittleren und großen deutschen Städten konsequent und nachhaltig ein Ende zu setzen.

Anlass für diesen Aufruf sei der folgende Medien­bericht des ZDF-heute-Magazins und anderer Medien über das Ende der „blauen Plakette“:

„Die blaue Plakette ist vom Tisch. Die Mehrheit der Verkehrs­minister wollen keine Kenn­zeichnung besonders schadstoff­armer Diesel-Fahrzeuge einführen. Auch Bundes­minister Dobrindt lehnt die Plakette ab.“

NO2-Grenzwerte werden in deutschen Städten konsequent überschritten

Fakt sei laut den Anwälten, dass laut Umwelt­bundes­amt 67 % der NO2-Immissionen in den Innen­städten direkt auf den Betrieb von Diesel-Pkw zurückzuführen seien (Aufklärungs­video zur Luft­qualität 2015: Auswertung der Stickstoff­dioxidwerte, Stand März 2016). Die von Verkehrs­minister Dobrindt vorgeschlagenen Änderungen seien daher erkennbar ungeeignet, für die Einhaltung der seit 2010 verbindlichen NO2-Grenzwerte zu sorgen. Es sei ein Politikum, weil Diesel­fahrer als potentielle Wähler vor der Bundestags­wahl nicht verprellt werden sollen. Nach dem Diesel-Abgas­skandal solle aber jedem Bürger klar sein, weshalb die Grenzwerte in deutschen Städten konsequent überschritten werden und der nichts­ahnende Bürger pures Gift einatme: Grund sind die Manipulationen der deutschen und ausländischen Automobil­industrie in Bezug auf die tatsächlichen Abgaswerte.

Automobilindustrie trickst mittels Softwaremanipulation, Thermofenster & Co.

Die Automobil­industrie in Deutschland, Italien und Frankreich habe Wege gefunden, die durch das Kraftfahrt-Bundesamt beauftragten aber von den Herstellern bezahlten technischen Prüf­anstalten mittels Software­manipulation, Thermo­fenster & Co. aus­zutricksen, um sich rechts­widrig die existenziell wichtigen EU-Typ­genehmigungen zu erschleichen. Aus rein politischen Gründen würden diese Verwaltungs­akte aber nicht kassiert - aus Sicht der Anwälte ein klarer Rechtsbruch. Würden die Diesel-Pkw nur die Schadstoff­menge ausstoßen, die die Hersteller angeben, bestünde das NO2-Umwelt­problem in den jeweiligen Städten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

Atemwegserkrankungen mit Todesfällen nehmen zu

Dieses Problem mache sich in den betroffenen Städten durch eine deutlich erhöhte Zahl an Atemwegs­erkrankungen mit Todes­fällen bemerkbar. Besonders Kinder reagieren empfindlich auf dieses Umweltgift, so die Anwälte:

So habe RP-online kurz nach Bekannt­werden des VW-Abgas­skandals (23.09.2015) bereits berichtet: „Besonders anfällig für diese Auswirkungen von NO2 sind Kinder. In Österreich beispiels­weise führt die Schadstoff­belastung durch den Kfz-Verkehr laut Welt­gesundheits­organisation pro Jahr zu 21.000 zusätzlichen Fällen von Bronchitis und zu 15.000 zusätzlichen Asthma-Anfällen bei Kindern. Zudem warnt die WHO in diesem Zusammenhang schon lange davor, dass in abgas­belasteten Gebieten die Sterblichkeits­rate steigt - übrigens auch aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Laut Bundes­umweltamt kommt es hierzulande (...) zu rund 47.000 verfrühten Todes­fällen durch Feinstaub. Durch winzige Partikel also, die ebenfalls durch Abgase entstehen.

Europäische Union hat im Jahr 2010 eine Obergrenze für Stickoxide zur Luftreinhaltung ausgegeben

Aus diesem Grund hat die Europäische Union im Jahr 2010 eine Obergrenze für Stickoxide zur Luft­reinhaltung ausgegeben. Eingehalten hat sie bislang jedoch kaum ein Land - auch Deutschland nicht. Die aktuellsten Werte für die Städte hierzulande stammen aus einer kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion an das Bundes­umweltamt Anfang 2015. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2013. Wie sich hier zeigt, wird der zulässige Jahres­durchschnitts­wert an Stickoxiden (40 Mikrogramm pro Kubikmeter) in manchen Städten um mehr als 100 Prozent überschritten. Das Stadt­zentrum von Düsseldorf liegt dabei im Vergleich mit einem Jahres­mittel von 61 Mikrogramm auf Platz 14. Köln belegt mit einem Wert von 61 den 13. Platz. Beide Städte weisen somit einen deutlich erhöhten Stickoxid­wert auf. Am stärksten belastet ist Stuttgart (89), gefolgt von München (81) und Reutlingen (72). Laut Informationen von Marcel Langer, Leiter des Fachgebiets für Grundsatz­fragen der Luft­reinhaltung, beweisen Werte wie diese den Zusammenhang zwischen den zu hohen Werten von NO2 in deutschen Städten und dem Verkehr: Nur wo viele Autos fahren entstehen auch entsprechend bedenkliche Luftwerte.“

RP-online bringt den Umweltskandal zu Recht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dieselskandal:

„Was diese Angaben mit dem VW-Skandal zu tun haben Besser werden kann diese Luft­belastung - und damit auch die gesundheitliche Gefahr - angesichts der Tricks der Auto­hersteller, wie sie nun am Beispiel von VW bekannt geworden sind, jedoch nicht. Zwar gilt seit dem 1. September 2015 die Euro-6-Norm, laut der Diesel-Motoren bei ihrer Neu­zulassung einen Wert von 80 Milligramm NOx je Kilometer nicht mehr überschreiten dürfen. Doch schon Anfang des Jahres zeigte eine anonymisierte Stichprobe der unabhängigen Organisation International Council on Clean Transportation an 15 Dieselwagen: Im Gegensatz zu dem, was in den Magazinen stand, überschritten alle unter Straßen­bedingungen getesteten PKW die EU-Abgasnorm um das Siebenfache. Der Diesel-Motor bleibt also zunächst ein Luft­verpester. Mit einem wirkungsvollen Abgas­reiniger könnte er zwar die geforderten Standards erfüllen, das aber macht ihn auch teurer - und für die Hersteller somit deutlich weniger konkurrenzfähig.“

Verwaltungsgericht Düsseldorf hält Fahrverbote für Diesel-Pkw für unumgänglich

In Kenntnis dieser Fakten und als Reaktion auf das genannte Urteil des Verwaltungs­gerichts Düsseldorf, in dem das Gericht Fahrverbote für Diesel-Pkw in der belasteten Düsseldorfer Innenstadt für vermutlich unumgänglich hält, schreibe der Städte- und Gemeinde­bund NRW auf seiner Internet­seite zum Erstaunen der Anwälte folgendes:

„Ob Fahrverbote für Diesel­fahrzeuge ein taugliches Mittel darstellen, ist fraglich. Denn die Probleme müssen an der Quelle in ihren tatsächlichen Ursachen bekämpft werden. Neben dem Straßen­verkehr verursachen auch Land­wirtschaft, Industrie­unternehmen, Schifffahrt oder Kraft- und Fernheiz­werke Immissionen. (...) Hinzu kommt, dass Fahrverbote insbesondere für den Liefer­verkehr gravierende Auswirkungen auf Handel und Wirtschaft hätten. Dies ist kaum vertretbar. (...) Dem Ruf nach der blauen Plakette sollte demgegenüber nicht gefolgt werden. Bereits heute sind durch die Schaffung der Umweltzonen seit dem Jahr 2008 den Städten und Gemeinden hohe Kosten und viel bürokratischer Aufwand entstanden. Sie zeigen jedoch eine vergleichsweise geringe Wirkung und sind für viele Kommunen bei der derzeitigen Personal­lage kaum über­prüf­bar.“

Den dringend gebotenen und durch die Justiz angemahnten Maßnahmen werde also aus Angst vor finanziellen Folgen aus fadenscheinigen Gründen eine Absage erteilt. Dass bislang nicht viel erreicht worden sei, liege schließlich gerade daran, dass man seitens der Städte und Gemeinden die Haupt­ursache für die Grenzwert­überschreitungen nicht bekämpfe: Den Diesel-Pkw.

Jeder einzelne Bürger kann mit sehr hoher Erfolgswahrscheinlichkeit vor den Verwaltungsgerichten klagen

In dieser Situation gebe es die einmalige, außergewöhnliche Möglichkeit, im Wege direkter Demokratie ein partei­politisch derzeit ungewolltes aber umwelt­politisch und rechtlich erforderliches Ziel zu erreichen: Jeder einzelne Bürger könne mit sehr hoher Erfolgs­wahrscheinlich­keit vor den Verwaltungs­gerichten klagen, da der Umwelt­verband Deutsche Umwelthilfe e.V. hierfür bereits den Boden durch eigene erfolgreiche Klagen geebnet habe. Der Druck auf die Entscheider müsse jetzt durch individuelle Klagen der Bürger erhöht werden. Das zeigten die zögerlichen Äußerungen der Entscheider für Düsseldorf und München und die obengenannte Stellung­nahme des Städte- und Gemeinde­bundes zu diesem Thema sehr deutlich, die auch nach den Urteilen der Verwaltungs­gerichte und Androhung von Zwangs­geldern keine Entscheidung für das verwaltungs­gerichtlich als unumgänglich fest­gestellte Dieselfahr­verbot fällen wollten.

Vorhandene Rechts­schutz­versicherungen müssten hierfür Deckung erteilen - eine erste Deckungs­zusage liege der Sozietät Rogert & Ulbrich bereits vor. Auch sonst seien die Gerichts- und Anwalts­kosten überschaubar und im Erfolgs­falle würden diese üppig verzinst mit 5 Prozent­punkten über dem Basis­zinssatz zurückerstattet.

Betroffene Städte seien insbesondere Aachen, Berlin, Darmstadt, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Frankfurt/M., Limburg/Lahn, München, Offenbach, Reutlingen und Stuttgart. Damit seien weit mehr als 10 % der deutschen Bevölkerung betroffen, denn der Bürger sei sowohl an seinem Wohnort als auch an seinem Arbeits­platz in Mitleiden­schaft gezogen.

Betroffene Bürger sollten sich anwaltlich beraten lassen

Interessierte Bürger werden gebeten, sich an die Sozietät Rogert & Ulbrich zu wenden, um die entsprechenden Deckungs­anfragen bei vorhandenen Rechts­schutz­versicherern und Klagen einreichen zu lassen.

Wer selbst ein Diesel­fahrzeug bis EUR 5 besitze, möge nach dem Rat der Anwälte zudem kurzfristig prüfen lassen, inwiefern Rücktritt oder Schadens­ersatz vom Händler oder Hersteller gefordert werden könne, um für den Fall der Einführung des Dieselfahr­verbots keine Nachteile zu erleiden. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie unter www.luftreinhaltungsplan.de und auto-rueckabwicklung.de.

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