Was war geschehen?
Im Juli und August 2014 wurden nach dem illegalen Modell von Uber elf Taxifahrten durchgeführt, obwohl das Unternehmen keine Genehmigung, Personen zu befördern, besaß. Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und sodann ein entsprechendes Urteil gefällt.
Amtsgericht sah Unternehmen als Personenbeförderer im Sinne des Gesetzes an
Das Amtsgericht München sah das Unternehmen nicht als Vermittler, sondern als Personenbeförderer im Sinne des Gesetzes an. Der Nutzer der der App trete zunächst nur mit der Firma in Kontakt - Fahrer oder Fahrzeug würden gegenüber dem Kunden gerade nicht benannt. Auch habe die Firma für jede Fahrt ca. ein Drittel des Umsatzes erhalten. Schlussendlich sei die gesamte Abrechnung über die Firma vorgenommen worden.
Geschäftsführer handelten vorsätzlich
Das Gericht hat klargestellt, dass die Geschäftsführer vorsätzlich (d.h. absichtlich) handelten. Selbst wenn sie sich (was ich persönlich absolut ausschließe!) über die Rechtslage geirrt hätten, sei ein solcher Irrtum vermeidbar gewesen. Der Firma und den Geschäftsführern hätten sich bereits im Juli 2014 die Probleme mit dem Personenbeförderungsgesetz förmlich aufdrängen müssen. Auch lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich das Unternehmen auf eine vorangegangene, anders lautende und zuverlässige anwaltliche oder sonstige rechtliche Beratung verlassen habe oder dies hätte tun dürfen. Ohne weitere Prüfung hätte man den Geschäftsbetrieb schlichtweg nicht fortsetzen dürfen. Uber hat noch Glück gehabt - bei der Höhe der Geldbuße ging das Gericht von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen aus, obwohl die Firma weltweit tätig ist und (was mich immer wieder erstaunt!) offensichtlich in Anlegerkreisen hoch bewertet wird.