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Strafrecht | 15.06.2016

Uber-Taxidienst

Rote Karte für Taxidienst-Uber: Die Mühlen der Justiz mahlen langsam - aber in diesem Fall korrekt

Amtsgericht verhängt Geldstrafe gegen Unternehmen und Geschäfts­führer

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Michael Winter

Nachdem der Taxidienst Uber weltweit (zum Beispiel zuletzt in Indien) auf heftige Gegenwehr stößt, hat ihm das Amtsgericht München im März dieses Jahres ebenfalls die rote Karte gezeigt. Wegen vorsätzlicher Personen­beförderung ohne Genehmigung verhängte es gegenüber Uber eine Geldbuße von 12.800,- Euro - die beiden Geschäfts­führer des Unternehmens wurden persönlich zu jeweils 2750,- Euro Geldbuße verurteilt.

Was war geschehen?

Im Juli und August 2014 wurden nach dem illegalen Modell von Uber elf Taxifahrten durch­geführt, obwohl das Unternehmen keine Genehmigung, Personen zu befördern, besaß. Es wurde ein Bußgeld­verfahren eingeleitet und sodann ein entsprechendes Urteil gefällt.

Amtsgericht sah Unternehmen als Personenbeförderer im Sinne des Gesetzes an

Das Amtsgericht München sah das Unternehmen nicht als Vermittler, sondern als Personen­beförderer im Sinne des Gesetzes an. Der Nutzer der der App trete zunächst nur mit der Firma in Kontakt - Fahrer oder Fahrzeug würden gegenüber dem Kunden gerade nicht benannt. Auch habe die Firma für jede Fahrt ca. ein Drittel des Umsatzes erhalten. Schlussendlich sei die gesamte Abrechnung über die Firma vorgenommen worden.

Geschäftsführer handelten vorsätzlich

Das Gericht hat klargestellt, dass die Geschäfts­führer vorsätzlich (d.h. absichtlich) handelten. Selbst wenn sie sich (was ich persönlich absolut ausschließe!) über die Rechtslage geirrt hätten, sei ein solcher Irrtum vermeidbar gewesen. Der Firma und den Geschäfts­führern hätten sich bereits im Juli 2014 die Probleme mit dem Personen­beförderungs­gesetz förmlich aufdrängen müssen. Auch lägen keine Anhalts­punkte dafür vor, dass sich das Unternehmen auf eine vorangegangene, anders lautende und zuverlässige anwaltliche oder sonstige rechtliche Beratung verlassen habe oder dies hätte tun dürfen. Ohne weitere Prüfung hätte man den Geschäfts­betrieb schlichtweg nicht fortsetzen dürfen. Uber hat noch Glück gehabt - bei der Höhe der Geldbuße ging das Gericht von durch­schnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen aus, obwohl die Firma weltweit tätig ist und (was mich immer wieder erstaunt!) offen­sichtlich in Anleger­kreisen hoch bewertet wird.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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#2612

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