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Familienrecht | 23.06.2023

Scheidung

Scheidung ohne böses Blut: Die Vorteile einer außergerichtlichen Einigung

Ein­vernehmliche Scheidung reduziert die Scheidungs­kosten und spart Zeit

Fachbeitrag von Rechtsanwältin Martina Ammon

RA Martina Ammon ist Fach­anwältin für Familien­recht und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmer, Selbstständige und Führungs­kräfte im Falle einer Scheidung zu unterstützen.

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Dabei hat sie sich auf kooperative und außergerichtliche Lösungen spezialisiert, um für ihre Mandanten eine faire Einigung ohne unnötigen Rosenkrieg zu erreichen und so auch die Belastungen eines langen Gerichts­verfahrens zu vermeiden. Welche Vorteile eine außergerichtliche Einigung im Trennungs­fall hat, erfahren Sie im Folgenden.

Wenn die Ehe eines Tages in einer Trennung endet, kann es schnell unangenehm werden - die Gefühle der ehemaligen Partner schlagen oft genug in gegen­seitige Abneigung und verletzten Stolz um und können so eine gütliche Einigung verhindern. Als Fach­anwältin für Familien­recht mit über 25 Jahren Berufs­erfahrung hat RA Martina Ammon schon viele Familien im Trennungs­fall begleitet und weiß genau, warum eine streitige Scheidung vor den Gerichten für alle Beteiligten mit vielen Nachteilen verbunden ist. Die Rechtsanwältin hat sich auf außergerichtliche Streit­beilegung spezialisiert und erzielt damit optimale Lösungen für ihre Mandanten und deren Familien.

Die Vorteile einer außergerichtlichen Einigungen

„Außergerichtliche Einigungen sind bei einer Scheidung deutlich kosten­günstiger und auch schneller als eine streitige Scheidung“, erklärt RA Martina Ammon. „Vor allem aber ist es möglich, individueller auf die Bedürfnisse der Familie einzugehen, als dies bei einem gerichtlichen Verfahren möglich wäre.“ Wenn der Streit erst so weit geht, dass die Gerichte über die zukünftigen Verhältnisse entscheiden müssen, ist eine für beide Eheleute zufrieden­stellende Lösung meist nur noch schwer zu erreichen. Als Expertin für Familien­recht hat sich RA Martina Ammon auf außergerichtliche Einigungen und entsprechende Lösungs­ansätze spezialisiert, um auf diskretem Wege eine zeit- und nerven­aufreibende Scheidung zu vermeiden. Welche Vorteile eine außergerichtliche Einigung für beide Seiten hat, hat die Anwältin im Folgenden zusammen­gefasst.

1. Einsparen finanzieller Ressourcen

Die durch eine Scheidung hervor­gerufenen Kosten können mitunter beträchtliche Ausmaße annehmen. Geht der Streit erst vor Gericht, kommen zu den Kosten der Vermögens­aufteilung auch die Gerichts- und Anwalts­kosten hinzu. Bei einer außergerichtlichen Einigung dagegen sparen die Eheleute sich diese Kosten, die bei einem hohen Verfahrens­wert durchaus im fünf- bis sechsstelligen Bereich liegen können. Zudem können mit einer gütlichen Einigung weitere Kosten­faktoren, wie gerichtliche Sachverständigen­gutachten für die Bewertung von Immobilien, Unternehmen und den Einkünften oder auch die Gutachten über die langfristige Betreuungs­situation der gemeinsamen Kinder, eingespart werden.

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2. Erhebliche Zeitersparnis

Ist es bereits zu einer Trennung gekommen, soll es mit der gerichtlichen Scheidung meist möglichst schnell gehen. Während streitige Scheidungs­verfahren in der Regel drei bis fünf Jahre dauern können, sind Ein­vernehmliche Scheidungen meist schnell vollzogen. Entscheiden sich die Noch-Eheleute für eine Kooperation, können sie alle offenen Punkte bereits im Trennungs­jahr klären. Nach Ablauf des Trennungs­jahres liegt dann eine schriftliche Vereinbarung vor, sodass die Scheidung zügig eingereicht werden kann. Sobald das Gericht dann den offenen Punkt der Rente geklärt hat, ist eine Scheidung meist innerhalb von drei bis sechs Monaten rechts­kräftig.

3. Außergerichtliche Einigungen schaffen Diskretion und erlauben individuelle Lösungen

Hinzu kommt, dass bei einem streitigen gerichtlichen Verfahren automatisch Dritte einbezogen werden. Dies mit der Folge, dass durch den Richter lebens­verändernde Entscheidungen zum Teil gegen den Willen der Eheleute getroffen werden, vor allem aber erhalten die am Verfahren beteiligten Professionen unwiderruflich Einblick in teils sehr persönliche Passagen des Ehelebens. Neben dem Vermögen und dem Einkommen werden dabei nicht selten auch persönliche Informationen aus der Ehe oder gar dem Intimleben der Eheleute schriftlich in der Gerichts­akte nieder­gelegt und in Verhandlungen thematisiert. Wer sich stattdessen von Beginn an untereinander verständigt und in Kontakt bleibt, kann derlei Situationen verhindern. Hinzu kommt, dass so auch die Chance auf eine weiterhin freundschaftliche Beziehung besteht, die das Beisammen­sein auf Familien­feiern, wie der Abiturfeier oder den Hochzeiten der Kinder und den Taufen der Enkelkinder ermöglicht - und so auch die nächste Generation entlastet.

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4. Der Gemütszustand wird weniger strapaziert

Eine Scheidung, sei sie einvernehmlich oder nicht, ist für die Eheleute immer mit einer großen emotionalen sowie finanziellen Belastung verbunden. Diese wird durch einen jahrelangen Rosenkrieg oft zu einem existenz­vernichtenden Moment im eigenen Leben. Die Alarm­glocken sollten spätestens dann läuten, wenn sich Liebe in Hass verwandelt. Wer sich hingegen außer­gerichtlich einigt und auf Streitig­keiten verzichtet, wird die Scheidung nicht als Einbruch in der eigenen Biografie erleben, sondern als Lebens­abschnitt, der zwar schmerzhaft, aber nicht destruktiv, sondern konstruktiv zu Ende geht. Die allermeisten Betroffenen können so viel schneller und reibungs­loser in ihr normales Leben zurück­kehren.

Wir beraten Sie gerne

Befinden auch Sie sich in einer Trennung und wünschen sich eine außergerichtliche Einigung? Melden Sie sich jetzt bei RA Martina Ammon (https://martinaammon.de) und vereinbaren Sie ein Gespräch!

Quelle: dpa/DAWR/ab

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