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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 09.06.2017

Lloyd Schiffs­fonds

Schiffs­fonds Lloyd Fonds: Schadens­ersatz und Rück­abwicklung - Rechts­anwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstreiten Urteil gegen Steuer­berater

Steuer­berater zum Schadens­ersatz und zur vollständigen Rück­abwicklung verurteilt

In einem von der Kanzlei Aslanidis & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 02.05.2017 hat das Oberlandes­gericht Stuttgart einen Steuer­berater zum Schadens­ersatz und zur vollständigen Rück­abwicklung der Beteiligungen an den geschlossenen Schiffs­fonds Lloyd Fonds 71 MS „LLOYD PARSIFAL“, Lloyd Fonds 75 MS „ALMATHEA“ und Zweite Lloyd Fonds TradeOn Portfolio GmbH & Co. KG - Best of Shipping II verurteilt.

Kläger wurden nicht über das Provisionsinteresse ihres Steuerberaters aufgeklärt

Den Klägern wurden von ihrem ehemaligen Steuer­berater drei Schiffs­fonds vermittelt. Dabei wurden die Kläger nach den Feststellungen des Gerichts, obwohl sie sich ausdrücklich hiernach erkundigten, nicht über das Provisions­interesse ihres Steuer­beraters, welcher erhebliche Provisionen in Höhe von 10 % vereinnahmte, aufgeklärt. Der Steuer­berater hat damit gegen seine Pflichten aus dem geschlossenen Steuer­beratungs­vertrag verstoßen.

OLG Stuttgart hat das Urteil des Landgerichts im Ergebnis bestätigt

Wie wir bereits berichtet hatten, hatte das Landgericht Tübingen den Steuer­berater verurteilt. Der Beklagte hat sodann das Rechts­mittel der Berufung eingelegt. Das OLG Stuttgart hat das Urteil des Land­gerichts im Ergebnis bestätigt, allerdings fußt die Entscheidung des Senats auf anderen Gründen. Das Landgericht Tübingen hatte den Steuer­berater noch verurteilt, weil er über die an ihn ergangenen Provisionen die Kläger nicht aufgeklärt hat. Dies stellt bei einem Steuer­berater eine schwerwiegende Pflicht­verletzung dar. Das OLG Stuttgart hat dies zwar hinsichtlich der Pflicht­verletzung bestätigt, aber dann im Ergebnis dahinstehen lassen.

Das OLG Stuttgart geht nämlich vorliegend davon aus, dass der Beklagte als Anlage­berater im Rahmen des Anlage­beratungs­vertrags einer anlage- und anleger­gerechten Beratung nicht nachgekommen ist. Hierbei wurden die bestehenden Risiken der Fonds verharmlost und seine Vertrauens­position als Steuer­berater ausgenutzt.

Der beklagte Steuer­berater wurde zum Schadens­ersatz in Höhe der jeweiligen Beteiligungs­summe inklusive Agio, abzüglich erhaltener Ausschüttungen und zzgl. Zinsen gegen Rück­übertragung der Beteiligungen verurteilt.

Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Anleger

Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Anleger, insbesondere auch solcher, denen die Kapital­anlage durch ihren steuerlichen Berater vermittelt wurde. Erfreulich ist, dass das Gericht hier konkrete Feststellungen getroffen und Umstände des Einzel­falles berücksichtigt hat. Betroffenen Anlegern wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapital­anlage­recht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Anleger sollten ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen

Betroffene Lloyd Schiffs­fonds Anleger sollten sich umgehend durch eine auf Bank- und Kapital­markt­recht spezialisierte Kanzlei beraten lassen. Über unser Kontakt­formular haben Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich hinsichtlich deren rechtlicher Optionen umfassend beraten zu lassen.

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