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Insolvenzrecht und Kapitalanlagerecht | 23.02.2016

Insolvenz

Schiffs­fonds: Vier Schiffe der Reederei Hartmann melden Insolvenz an - Anwalt: Anleger sollten Schaden­ersatz­ansprüche prüfen lassen

Anlegern drohen hohe Verluste

Vier Schiffe der Reederei Hartmann waren gezwungen Insolvenz anzumelden. Schiffs­fonds-Anlegern drohen nun Verluste, die bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals reichen können.

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Vier Hartmann-Schiffe melden Insolvenz an

In den vergangenen Jahren wurde regelmäßig von insolventen Schiffs­fonds berichtet. Die Schiff­fahrts­krise begann im Sommer 2008, unter anderem als Folge der Welt­wirtschafts­krise und hält bis heute an und betrifft viele Bereiche der Handels­schiff­fahrt. Die Branche ist geprägt von einem Über­angebot an Schiffen und niedrigen Charterraten.

Nun waren vier Schiffe der Reederei Hartmann gezwungen Insolvenz anzumelden.

Wie nun bekannt wurde, haben die Fonds­gesellschaften, welche die Schiffe MS Cuxhaven, MS Flensburg, MS Husum und MS Köln bewirtschaften Insolvenz angemeldet (Az. 12 IN 19 bis 22/16). Es handelt sich um die Schiffs­gesellschaften

  • Atlas Trampship Reederei GmbH und Co. MS „CUXHAVEN“ KG
  • Atlas Trampship Reederei GmbH und Co. MS „FLENSBURG“ KG
  • Atlas Trampship Reederei GmbH und Co. MS „HUSUM“ KG
  • Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS “KÖLN„ KG

Die vier Supramax-Bulker wurden in den Jahren 2007 bis 2010 zur Beteiligung angeboten.

Anlegern drohen im Falle einer Insolvenz hohe Verluste

Schiffs­fonds-Anlegern drohen im Falle einer Insolvenz des Fonds hohe Verluste, welche bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals reichen können. In vielen Fällen werden im Rahmen des Insolvenz­verfahrens zudem die bereits geflossenen Ausschüttungen eines Fonds von den Kommanditisten zurück­gefordert.

Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung über Risiken möglich

Sollten Anleger beim Erwerb der Schiffs­beteiligung von Ihrem Anlage­berater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken und Nachteile der geschlossenen Fonds­beteiligung aufgeklärt worden sein, bestehen möglicher­weise Schadens­ersatz­ansprüche. In zahlreichen Gericht­surteilen wurde zudem fest­gestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rück­vergütungs­gebühren bzw. Provisionen offenlegen muss.

Erfahrungs­gemäß werden Schiffs­fonds­beteiligungen häufig über Banken und Sparkassen vertrieben. Daher bestehen gute Chancen für die Anleger Schadens­ersatz­ansprüche geltend zu machen.

Anleger können mögliche Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen

Betroffene Anleger von problematischen Schiffs­fonds haben die Möglichkeit ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

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