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Vier Hartmann-Schiffe melden Insolvenz an
In den vergangenen Jahren wurde regelmäßig von insolventen Schiffsfonds berichtet. Die Schifffahrtskrise begann im Sommer 2008, unter anderem als Folge der Weltwirtschaftskrise und hält bis heute an und betrifft viele Bereiche der Handelsschifffahrt. Die Branche ist geprägt von einem Überangebot an Schiffen und niedrigen Charterraten.
Nun waren vier Schiffe der Reederei Hartmann gezwungen Insolvenz anzumelden.
Wie nun bekannt wurde, haben die Fondsgesellschaften, welche die Schiffe MS Cuxhaven, MS Flensburg, MS Husum und MS Köln bewirtschaften Insolvenz angemeldet (Az. 12 IN 19 bis 22/16). Es handelt sich um die Schiffsgesellschaften
- Atlas Trampship Reederei GmbH und Co. MS „CUXHAVEN“ KG
- Atlas Trampship Reederei GmbH und Co. MS „FLENSBURG“ KG
- Atlas Trampship Reederei GmbH und Co. MS „HUSUM“ KG
- Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS “KÖLN„ KG
Die vier Supramax-Bulker wurden in den Jahren 2007 bis 2010 zur Beteiligung angeboten.
Anlegern drohen im Falle einer Insolvenz hohe Verluste
Schiffsfonds-Anlegern drohen im Falle einer Insolvenz des Fonds hohe Verluste, welche bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals reichen können. In vielen Fällen werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens zudem die bereits geflossenen Ausschüttungen eines Fonds von den Kommanditisten zurückgefordert.
Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung über Risiken möglich
Sollten Anleger beim Erwerb der Schiffsbeteiligung von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken und Nachteile der geschlossenen Fondsbeteiligung aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren bzw. Provisionen offenlegen muss.
Erfahrungsgemäß werden Schiffsfondsbeteiligungen häufig über Banken und Sparkassen vertrieben. Daher bestehen gute Chancen für die Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Anleger können mögliche Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen
Betroffene Anleger von problematischen Schiffsfonds haben die Möglichkeit ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.
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