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Schadensersatzrecht | 06.12.2018

Abgas­skandal

Stilllegung oder Software-Update: Ohne Software-Update droht Diesel-Fahrzeugen die Stilllegung

Autofahrer können zu Software­update verpflichtet werden

Der Druck auf Diesel-Fahrer in Bayern, ein Software-Update aufspielen zu lassen, steigt. Wie das Verwaltungs­gericht München mit Urteilen vom 28. November 2018 entschieden hat, ist es rechtmäßig, die Fahrzeuge still­zulegen, wenn der Halter nicht an der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Nach­rüstung teilnimmt. Damit hat das VG München die Klagen von sechs Fahrzeug­haltern, deren Fahrzeuge vom VW-Abgas­skandal betroffen sind, zurück­gewiesen (Az.: M 23 K 18.2902 u.a.).

Geklagt hatten Halter von Fahrzeugen der Marken VW, Audi und Skoda mit dem Motor EA 189. In diesem Motor wurde eine Software verwendet, mit deren Hilfe die Abgaswerte auf dem Prüfstand manipuliert werden konnten. Als der VW-Abgas­skandal aufgeflogen war, ordnete das KBA einen verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge an, um ein Software-Update aufspielen zu lassen.

VG bejaht Recht auf Stilllegung ohne Nachrüstung

Nicht alle betroffenen Fahrzeug­halter sind dem Rückruf gefolgt und haben die Nach­rüstung auch deshalb verweigert, weil sie durch das Software-Update negative Auswirkungen auf den Verbrauch oder die Leistung des Motors befürchten. Das Verwaltungsgericht München sieht in dem Update dennoch eine zwingende Maßnahme, um die Vorschrifts­mäßigkeit der Fahrzeuge wieder­her­zustellen. Ohne die Nach­rüstung dürften die Fahrzeuge stillgelegt werden. Selbst wenn durch das Update neue Mängel an dem Fahrzeug entstünden, müsse das Interesse der Öffentlichkeit an einer Reduzierung des Ausstoßes von gesundheits­schädigenden Stickoxiden höher bewertet werden.

Erst Zwangsgeld - dann Stilllegung

Allerdings machte das Verwaltungs­gericht München auch klar, dass die Halter der betroffenen Fahrzeuge keineswegs die Schuldigen im Diesel­skandal seien. Daher müssten die Behörden maßvoll vorgehen und beispiels­weise vorrangig ein Zwangsgeld androhen, bevor die Betriebs­erlaubnis entzogen werde. Wegen der grund­sätzlichen Bedeutung hat das VG München auch die Berufung zugelassen.

Zum Jahresende droht Verjährung der Schadensersatzansprüche

Auch wenn das Verwaltungs­gericht München die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge für rechtmäßig erklärt hat, hat es durchaus auch Verständnis für die schwierige Situation der Fahrzeug­halter gezeigt und wiederholt klargestellt, dass sie nicht verantwortlich für die Abgas­manipulationen seien. Es stellte auch heraus, dass die Fahrzeug­halter wegen möglicher Folge­schäden durch das Update die Auto­hersteller, also VW, Audi, Skoda oder Seat in Anspruch nehmen können. „Diese Auffassung vertreten auch zahlreiche Gerichte, die VW in der Schadens­ersatz­pflicht sehen, weil die Kunden durch die Abgas­manipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden. Diese Schadens­ersatz­ansprüche können gegen VW geltend gemacht werden. Allerdings sollte dies bis Ende des Jahres geschehen, da dann die Verjährung der Forderungen droht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte ist Kooperations­partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

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