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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 30.01.2017

Insolvenz

Trend Capital GmbH & Co Dubai Business Bay KG: Müssen Anleger an den Insolvenz­verwalter Schiebe zahlen?

Insolvenz­verwalter fordert Anleger zur Rück­zahlung auf, doch diese können sich gegen Rückf­orderung zur Wehr setzen

Zahlungen, die Anleger im Jahre 2008 aus dem Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG (TC DBB) erhalten haben, werden von dem Insolvenz­verwalter Dr. Robert Schiebe jetzt zurück gefordert. Die Begründung ist – juristisch gesehen – ausgesprochen fragwürdig. Das ist nicht das erste Mal, dass unsichere Forderungen an Anleger erhoben werden.

Wer das Schreiben des Insolvenz­verwalters vom 4. Januar 2017 liest, erkennt schnell, wie „findig“ der ehemalige Unter­nehmens­führer Simon gewesen sein muss, indem er ein internationales Firmen­geflecht konstruierte. Dieses imaginäre Firmen­imperium diente möglicherw­eise als Verschiebe­bahnhof für Finanz­ströme. Über dieses Finanz­konstrukt leitete Simon Gelder zum Teil auch an die Anleger. Jetzt will der Insolvenz­verwalter Dr. Robert Schiebe diese Gelder von den TC DBB-Anlegern zurück erhalten.

Verwirrendes Firmengeflecht

Wer sich die Zeichnung genau ansieht, die Insolvenz­verwalter Schiebe in seinem Brief den Anlegern präsentiert, erkennt schnell, dass die Gelder nicht direkt von der Fonds­gesellschaft an ihn geflossen sind. Erhalten haben Anleger die Gelder vielmehr über die Treuhand­gesellschaft Westaudit AG. Ebenso spricht gegen die Aufforderung, Gelder zu zahlen, dass die Finanz­ströme über verschiedene Firmen im In- und Ausland geflossen sind und ein konkreter Nachweis von Insolvenz­verwalter Schiebe für seine Sicht der Dinge nicht erbracht wird.

Fehlende Rückzahlung durch die Fondsgesellschaft spricht für Anleger

Meistens berufen sich Insolvenz­verwalter in solchen Fällen darauf, dass Anleger ihr selbst eingezahltes Geld zurück erhalten, wenn sie solche Aus­zahlungen an die Insolvenz­masse fordern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn nur Schein­gewinne ausgezahlt oder Gewinne erst gar nicht erwirtschaftet worden sind. So ist es bei dem TC DBB offen­sichtlich nicht. Dieses räumt Insolvenz­verwalter Schiebe im Ergebnis selbst ein.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Wer zweifelhafte Forderungen erhebt, muss sich nicht wundern, wenn sich Anleger weigern, diese zu begleichen und sich nicht ohne klare und nach­vollzieh­bare Begründung einfach „melken“ lassen wollen. Es mag die Spekulation von Insolvenz­verwaltern bei gescheiterten Fonds­anlagen geben, zunächst einmal alle Anleger anzuschreiben und zu hoffen, dass möglichst viele Investoren dem Zahlungs­begehren ohne nachzufragen entsprechen – somit würde sich die Kasse einfach und ohne viel Mühe füllen – nachvollziehbar, wenn man auf der Seite der Insolvenz­verwalter und der Gläubiger des gescheiterten Unternehmens ist. Für Anleger, die auf ein sicheres Investment hofften und ihr Geld zurück erhalten wollten bzw. es inzwischen auch erhalten haben, kann solch ein Vorgehen allerdings kein Verständnis finden.

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Das aktuelle Schreiben des Insolvenz­verwalters Schiebe an die Anleger sollte nicht einfach ignoriert werden; denn das kann unliebsame und kosten­trächtige Folgen haben. In der Vergangenheit hat sich unserer Erfahrung nach in den Auseinander­setzungen mit Insolvenz­verwaltern gezeigt, dass die Forderungen entweder gar nicht bestanden oder zum Teil zu einem erheblichen Teil zu Gunsten der Anleger reduziert werden konnten. Deshalb lohnt sich ein Widerstand der zur Zahlung aufgeforderten Anleger mit entsprechend fundierter Begründung in den meisten Fällen.

Die Rechts­anwälte der Kanzlei Göddecke Rechts­anwälte können Anlegern dabei helfen.

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