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Vertragsrecht | 28.04.2015

Täuschung

Unerwünschte Werbeanrufe und Vertragsfalle der Meudt Media UG in Sachen Bürgerinfo-Broschüre

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Wer die Meudt Media UG ungewollt beauftragt, dem droht ein Anzeigenauftrag mit Kosten von über 1.600,00 Euro.

Die Meudt Media UG versucht mit Anrufen und anschließenden Werbefaxen Gewerbetreibende zu einer Beauftragung einer Werbeanzeige in einer Bürgerinfo-Broschüre zu bewegen. Dabei täuscht das Unternehmen vor, dass bereits eine Vertragsbeziehung bestand oder sogar noch besteht. Wer auf die Täuschung hereinfällt, bekommt nachfolgend eine Rechnung in Höhe von über 400,00 Euro. Da der Anzeigenvertrag zudem mindestens vier Auflagen vorsieht, drohen Kosten von insgesamt über 1.600,00 Euro.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung der Meudt Media UG wegen einer angeblich beauftragten Werbeanzeige für die „Bürgerinfo-Broschüre“ erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Meudt Media UG.

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Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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