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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 24.07.2017

Immobilien­darlehen

Urteil des LG Bonn ermöglicht Ausstieg aus Immobilien­darlehen der DSL Bank mit unvollständiger Wider­rufs­information

DSL Bank verwendete Wider­rufs­informationen die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen

Mit Urteil vom 11. Juli 2017 - 17 O 402/16 - hat das Landgericht Bonn die Deutsche Postbank AG zur Rück­abwicklung eines sogenannten Neu­vertrages verurteilt. Das Landgericht hat sich mit einer Wider­rufs­information der DSL Bank zu einem Immobilien­darlehensvertrag vom 22. September 2010 zu befassen gehabt.

Das Landgericht stellte fest, die die streitgegen­ständliche Wider­rufs­information nicht den gesetzlichen Anforderungen genüge. Es fehlten in dieser die Pflicht­angaben zu den Widerrufs­folgen gemäß Artikel 247 Paragraph 2 Satz 1 und 2 EGBGB. Weder habe die Beklagte darauf hingewiesen, dass als Folge des Widerrufs ein bereits ausbezahltes Darlehen zurück­zuzahlen und Zinsen zu vergüten seien. Noch enthalte die Wider­rufs­information eine Angabe des pro Tag zu zahlenden Zins­betrages. Der Kläger aus München wurde von HAHN Rechts­anwälte vertreten.

DSL Bank weicht erheblich vom Muster der Widerrufsinformation ab

„Das Urteil des Land­gerichts Bonn lässt sich nach unserer Kenntnis auf zahlreiche Darlehens­verträgen der DSL Bank nach dem 10. Juni 2010 anwenden“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. „Die DSL Bank weicht mit der streit­gegen­ständlichen Wider­rufs­information in erheblichem Umfang von dem damals gültigen Muster ab. Über die Motive einer solchen “Schludrigkeit„ der Bank können wir nur spekulieren. Auf dieses Urteil können sich zahlreiche Kunden der DSL Bank berufen und auf diese Weise über ein neues Niedrigzins-Darlehen ihre Immobilien­finanzierung ohne Vor­fälligkeits­entschädigung sehr vorteilhaft umschulden.

Hahn Rechtsanwälte bieten kostenfreie Überprüfung der Widerrufsinformationen an

Darlehens­nehmer, die in dem fraglichen Zeitraum einen Darlehens­vertrag mit der DSL Bank bzw. der Postbank AG geschlossen haben, sollten ihre Wider­rufs­information durch HAHN Rechts­anwälte kostenfrei prüfen lassen“, empfiehlt Hahn. „Betroffene Darlehens­nehmer sollten ihre Chance zeitnah nutzen. Die historisch noch sehr niedrigen Bauzinsen scheinen zurzeit eher wieder anzusteigen“, meint Hahn abschließend.

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