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Kaufrecht und Verbraucherrecht | 09.04.2015

Rechtskräftiges Urteil

Urteil zu Teppichkauf in der Türkei: Käufer kann erheblich überteuerten und mangelhaften Teppich zurückgeben

Urteil gegen eine türkische Teppichfirma

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwalt Kemal Karaman (5. Verbraucherschutzgericht Istanbul, Urteil vom 23.01.2014, Az. 2013/1657)

Die Verkaufstouren, bei denen nichtsahnenden, deutschen Touristen im Rahmen von organisierten Reisen, vor allem Teppiche und Schmuck zu erheblich überteuerten Preisen verkauft werden, sind in der Zwischenzeit in Deutschland bekannt. Trotz auch mehrerer Berichte in den Medien, fallen jedoch immer wieder deutsche Urlauber darauf ein.

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Als Rechtsanwalt in Stuttgart bei der Anwaltskanzlei Maier Rechtsanwälte beschäftige ich mich nunmehr seit über 7 Jahren intensiv mit diesem Thema, da die Betroffenen sich nach einem Teppich- oder Schmuckkauf an mich wenden und um rechtlichen Rat fragen.

In den meisten Fällen gelingt es mir, für die Mandanten, eine außergerichtliche, zufriedenstellende Lösung zu finden. Es gibt aber auch hin und wieder Fälle, in denen eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig wird.

In einem solchen Fall – Mandant hatte einen Teppich für 14.000,00 Euro in einem sog. Teppichzentrum in Kappadokien erworben - habe ich mit einem Kooperationsanwalt in der Türkei gegen eine Teppichfirma vor dem zuständigen Verbraucherschutzgericht in Istanbul Klage auf Rückzahlung der Anzahlung des Mandanten in Höhe von 9.000,00 Euro sowie Rückgabe des Teppichs etc. erhoben.

Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens und Beweisaufnahme hat das Gericht, unserem Mandanten in vollem Umfang Recht gegeben. Wir haben es also geschafft, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wurde, das heißt, unser Mandant

  • seine Anzahlung in Höhe von 9.000,00 Euro wieder in voller Höhe zurückerhalten hat
  • der sog. „Hereke-Teppich“ an die Teppichfirma wieder zurückgegeben wurde
  • und festgestellt wurde, dass unser Mandant der Teppichfirma keinen Restkaufpreis mehr schuldet.
  • Die Kosten des Verfahrens musste natürlich auch die Teppichfirma tragen.

Denn der vom Gericht bestellte Sachverständige hat nach Prüfung des streitgegenständlichen Teppichs – welcher übrigens vom Mandanten aus Deutschland zurück in die Türkei, zunächst an das Gericht zugesandt wurde - in seinem Gutachten genau das bestätigt, was ich seit Jahren immer wieder in meiner anwaltlichen Praxis feststelle. Nämlich,

  • dass die zugesicherten Eigenschaften, wie Unikat, Hereke-Teppich, Handarbeit, höchste Qualität etc. nicht vorliegen (also der Teppich mangelbehaftet ist)
  • der Kaufpreis des Teppichs erheblich überzogen ist - den tatsächlichen Wert des Teppichs in diesem Fall hat der Sachverständige gerade auch in der Türkei auf maximal 4.500,00 Euro bestimmt – damit der Tatbestand des Wuchers gerade nach türkischem Recht nachgewiesen wurde
  • etc.

Das Urteil des Verbraucherschutzgerichts in Istanbul ist am 03.11.2014 rechtskräftig geworden. Dieses Urteil ist aus meiner Sicht für die betroffenen Urlauber / Verbraucher sehr erfreulich und dürfte in dieser Form einzigartig sein (bis auf ein ähnliches Urteil betreffend eines Schweizers aus dem Jahre 2011), da damit zum einen die Rechte der betroffenen Teppich – und Schmuckkäufer bei solchen Reisen und zum anderen unser langjähriger Einsatz in diesem Bereich für die Verbraucher, erheblich gestärkt wurde.

Bei Interesse an diesem Urteil können sich betroffene Verbraucher und sonstige Interessierte an unsere Kanzlei wenden.

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