Der Autobauer hatte es unterlassen, rechtzeitig darüber zu informieren, dass in den USA gegen ihn ermittelt wird, obwohl dies eine veröffentlichungspflichtige Tatsache gewesen wäre. Daraus ergibt sich ein Schadensersatzanspruch in Höhe des entstandenen Aktionärsschadens.
Es wird ein Kapitalmusterverfahren angestrebt
Es ist wahrscheinlich, dass es in dieser Angelegenheit zu einem Kapitalmusterverfahren kommen wird. In diesem Verfahren werden neben dem Musterkläger diejenigen beigeladen, die selbst auch Klage eingereicht haben. Durch die Beiladung besteht die Möglichkeit, am Musterverfahren beteiligt zu sein und auf dieses auch Einfluss nehmen zu können. Wir empfehlen geschädigten Aktionären daher, Klage zu erheben.
Nach Bekanntmachung des Kapitalmusterverfahrens können bestehende Ansprüche auch in diesem angemeldet werden
Dies hat keine direkte Beteiligung am Musterverfahren zur Folge, hemmt aber die Verjährung potenzieller Ansprüche. Zur Durchsetzung ist weiterhin im Anschluss an das Kapitalmusterverfahren die Erhebung der Einzelklage erforderlich. Wir begleiten Sie auch auf diesem Weg, wenn Sie dies wünschen.
Ansprüche stehen denjenigen Aktionären zu, die nach dem pflichtwidrigen Unterlassen der Information des Kapitalmarktes Volkswagen-Aktien erworben haben und beim Bekanntwerden der Insiderinformation auch noch in ihrem Depot hatten. Dies betrifft den Zeitraum zwischen Mai 2014 und dem 17. September 2015.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Volkswagen
Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Kanzlei. Sie erhalten von uns, wenn erwünscht, vorab eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten des Verfahrens. Interessierte Mandanten unterstützen wir auch im Fall einer bestehenden Rechtsschutzversicherung, die Kostenabdeckung über diese abzuklären.