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Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 12.04.2016

Kapital­muster­verfahren

VW-Abgasskandal: Kanzlei Bergdolt & Schubert verklagt Volkswagen wegen Verletzung von Informationspflichten nach dem Wertpapier­handels­gesetz

Schadens­ersatz­anspruch in Höhe des entstandenen Aktionärs­schadens

Im Mandanten­auftrag hat die Kanzlei Bergdolt & Schubert Klage gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Klagegrund ist der Anspruch der Volkswagen­aktionäre gegen die Gesellschaft auf Schadens­ersatz wegen der Verletzung von Informations­pflichten nach dem Wertpapier­handels­gesetz (WpHG).

Der Autobauer hatte es unterlassen, rechtzeitig darüber zu informieren, dass in den USA gegen ihn ermittelt wird, obwohl dies eine veröffentlichungs­pflichtige Tatsache gewesen wäre. Daraus ergibt sich ein Schadens­ersatz­anspruch in Höhe des entstandenen Aktionärs­schadens.

Es wird ein Kapitalmusterverfahren angestrebt

Es ist wahrscheinlich, dass es in dieser Angelegenheit zu einem Kapital­muster­verfahren kommen wird. In diesem Verfahren werden neben dem Muster­kläger diejenigen beigeladen, die selbst auch Klage eingereicht haben. Durch die Beiladung besteht die Möglichkeit, am Muster­verfahren beteiligt zu sein und auf dieses auch Einfluss nehmen zu können. Wir empfehlen geschädigten Aktionären daher, Klage zu erheben.

Nach Bekanntmachung des Kapitalmusterverfahrens können bestehende Ansprüche auch in diesem angemeldet werden

Dies hat keine direkte Beteiligung am Muster­verfahren zur Folge, hemmt aber die Verjährung potenzieller Ansprüche. Zur Durch­setzung ist weiterhin im Anschluss an das Kapital­muster­verfahren die Erhebung der Einzelklage erforderlich. Wir begleiten Sie auch auf diesem Weg, wenn Sie dies wünschen.

Ansprüche stehen denjenigen Aktionären zu, die nach dem pflichtwidrigen Unterlassen der Information des Kapital­marktes Volkswagen-Aktien erworben haben und beim Bekannt­werden der Insider­information auch noch in ihrem Depot hatten. Dies betrifft den Zeitraum zwischen Mai 2014 und dem 17. September 2015.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Volkswagen

Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Kanzlei. Sie erhalten von uns, wenn erwünscht, vorab eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten des Verfahrens. Interessierte Mandanten unterstützen wir auch im Fall einer bestehenden Rechts­schutzv­ersicherung, die Kosten­abdeckung über diese abzuklären.

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