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In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Versicherte bereits zwei Jahre nach Abschluss der Versicherungspolice Berufsunfähigkeit angemeldet.
Versicherung verlangt Erteilung einer ärztlichen Schweigepflichtentbindungserklärung
Das Versicherungsunternehmen verlangte daraufhin von ihm die Erteilung einer ärztlichen Schweigepflichtentbindungserklärung. Mit dieser wollte es die Behandlungsunterlagen der den Versicherten behandelnden Ärzte anfordern, um zu prüfen, ob der Versicherte die bei Vertragsschluss vom Versicherungsunternehmen gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hatte.
BGH bejaht Mitwirkungspflicht zur Aufklärung der Krankheitsvorgeschichte
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Versicherte zur Mitwirkung bei der Aufklärung seiner Krankheitsvorgeschichte verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn die vom Versicherungsunternehmen gewonnenen Informationen zum Verlust des Vertrages führen können, weil der Versicherte die bei Vertragsschluss gestellten Gesundheitsfragen tatsächlich wissentlich falsch beantwortet hatte. Verweigere der Versicherte die Offenlegung seiner Gesundheitsdaten, sei der Versicherer nicht zur Zahlung verpflichtet. Das Offenbarungsinteresse des Versicherungsunternehmens und der Versichertengemeinschaft überwiegen nach Ansicht des Bundesgerichtshofes das Geheimhaltungsinteresse des Versicherten.
BGH setzt Mitwirkungspflicht Grenzen
Gleichzeitig hat der Bundesgerichtshof der Mitwirkungspflicht des Versicherten bzw. dem Offenbarungsinteresse des Versicherungsunternehmens Grenzen gesetzt. Der Versicherte habe bei der Erhebung von Daten durch das Versicherungsunternehmen grundsätzlich nur insoweit mitzuwirken, als diese Daten zur Prüfung des Leistungsfalles relevant seien. Ob mit dieser Entscheidung in der Zukunft Streitigkeiten vermieden werden können, darf bezweifelt werden. Das Gegenteil dürfte der Fall sein: Rechtsstreite über die Frage, ob die vom Versicherungsunternehmen angeforderten Gesundheitsdaten „relevant“ im Sinne des Bundesgerichtshofes sind, scheinen vorprogrammiert.
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