Angeklagter veruntreute 147 Millionen Euro
Nach den Feststellungen des Landgerichts entzog der Angeklagte 31 geschlossenen Immobilienfonds in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt rund 147 Millionen Euro zur zweckwidrigen Verwendung; etwa 50 Millionen Euro davon nutzte er für private Zwecke.
Bundesgerichtshof wies Revision ab
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.
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