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Kaufrecht und Vertragsrecht | 06.02.2019

VW-Abgas­skandal

Volkswagen nimmt Berufung zurück - Urteil vom Landgericht Osnabrück wird dadurch rechts­kräftig

Volkswagen muss das Fahrzeug eines vom Diesel­skandal betroffenen Kunden zurück­nehmen

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich, die im Abgas­skandal mehrere 1.000 Verfahren führt, kann sich einen weiteren Erfolg auf die Fahnen schreiben.

In einem Verfahren vor dem 14. Zivilsenat des Ober­landes­gerichts Oldenburg (Az 14 U 60/18) hat Volkswagen nun seine Berufung zurück­genommen und dadurch dieses Verfahren verloren.

Kläger begehrt Rücktritt vom Kauf eines abgasmanipulierten Fahrzeugs

Ursprünglich machte der Kläger aus einem Kaufvertrag, den er im Jahr 2013 über einen Golf Plus Trendline Bluemotion 1.6l TDI direkt bei dem beklagten Konzern geschlossen hat, Gewähr­leistungs­ansprüche geltend, indem er vom Kaufvertrag zurücktrat, und zwar ohne vorher - wie sonst üblich - eine Nach­besserung vom Verkäufer zu fordern.

Seine Argumente, dass es sich bei seinem manipulierten Fahrzeug um ein mangelhaftes Fahrzeug handelt, ihm die Nach­besserung - also in einer VW-Werkstatt das Update aufspielen zu lassen - unzumutbar sei, da das Update ja von dem Konzern komme, welcher ihm vorher noch den mangelhaften Wagen verkauft habe. Zudem berge das Update zu große Risiken in Bezug auf die Lang­lebigkeit des Motors im Allgemeinen und des Abgas­systems im Besonderen.

Der Wolfsburger Konzern verlor die 1. Instanz vor dem Landgericht Osnabrück und ging in Berufung vor das Oberlandesgericht Oldenburg.

VW nahm Berufung zurück

Der zuständige Senat erließ am 5. Dezember 2018 einen Hinweis­beschluss, in welchem er verlauten ließ, dass man gewillt sei, den „überzeugenden Ausführungen des Land­gerichts Osnabrück zu folgen“. Am 31. Januar 2019 hätte die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Oldenburg sein sollen. Dazu ist es nicht kommen, denn Volkswagen ließ durch seine Anwälte die Berufung vorher zurück­nehmen.

VW verhindert somit Urteil vom OLG

Im Klartext heißt dies, dass Volkswagen lieber ein Urteil eines Land­gerichts rechts­kräftig werden lässt, als eine Verhandlung vor einem Oberlandesgericht zu haben. Die Gründe dahinter kann man nur vermuten.

„Scheinbar schenkt man bei Volkswagen seinen in der 1. Instanz vorgebrachten Argumenten wohl selbst nicht ausreichendes Vertrauen und befürchtet zudem, dass Dinge in der Verhandlung zur Sprache kommen könnten, die dem Bild von VW und vor allem den verantwortlichen Akteuren nicht zum Vorteil gereichen würden“, so die Ansicht von Prof. Dr. Marco Rogert.

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