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Vertragsrecht | 09.07.2018

Branchen­buch­abzocke

Vorsicht: RVS - Regionaler Verkehrs u. Stadtplanv­erlag GmbH versendet Anzeigen­vertrag

Formulare werden nach telefonischer Kontakt­aufnahme versendet oder durch Außend­ienstm­itarbeiter verteilt

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Bei der RVS - Regionaler Verkehrs u. Stadtplanv­erlag GmbH handelt es sich um eine Werbe­agentur.

Das Unternehmen vertreibt nach eigenen Angaben verschiedene Werbe­objekte, wie die Bundes­landkarte, den Stadtplan, die Wirtschafts­raumkarte / PLZ-Gebiet und die Land­kreiskarte. Dabei handelt es sich wohl um Werbe­broschüren, die innerhalb eines bestimmten Gebiets ausgeliefert werden und Anzeigen von Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern enthalten sollen. Um an Anzeigen­kunden zu gelangen, verschickt die RVS - Regionaler Verkehrs u. Stadtplanv­erlag GmbH nach telefonischer Kontakt­aufnahme ein Formular oder lässt es durch Außend­ienstm­itarbeiter verteilen. Wer das Formular unterschreibt, hat nach Auffassung der RVS - Regionaler Verkehrs u. Stadtplanv­erlag GmbH einen Anzeigen­auftrag erteilt.

Das Unternehmen findet sich unter folgender Adresse:

RVS - Regionaler Verkehrs u. Stadtplanv­erlag GmbH

Ludwigstraße 8

80539 München

Geschäfts­führer des Unternehmens ist ein Herr Pierre Gaston Siebenmann.

Werbewirksamkeit der Werbebroschüren muss angezweifelt werden

Die Werbe­wirksamkeit der von der RVS - Regionaler Verkehrs u. Stadtplanv­erlag GmbH vertriebenen Werbe­broschüren dürfte äußerst gering sein. Denn lediglich 500 Stück der Bundes­landkarten, 250 Stück der Wirtschfts­raumkarten / PLZ-Gebiete sowie 150 Stück der Stadtpläne und Land­kreiskarten sollen innerhalb eines Jahrs verteilt werden. Da innerhalb des Vertrags­jahrs zwei Auflagen anstehen, wird lediglich die Hälfte der angegebenen Exemplare pro Auflage ausgeliefert. Die Werbe­wirksamkeit der Broschüren ist daher mehr als zweifelhaft.

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