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Internetrecht und Vertragsrecht | 27.04.2015

Branchenbuchabzocke

Vorsicht bei „Deutsches Gewerbeverzeichnis“ der Hradt S.A. aus Panama

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Wer nicht aufpasst, dem droht ein ungewollter kostenpflichtiger Branchenbucheintrag im Internetverzeichnis deutsches-branchenregister.com. Die Formulare des Deutschen Gewerbeverzeichnis machen einen behördlichen Eindruck.

Mit Hilfe von behördlich aussehenden Formularen versucht die Hradt S.A. aus Panama zur Zeit Einträge für ein „Deutsches Gewerbeverzeichnis“ zu bekommen. Hinter diesem Verzeichnis verbirgt sich ein Internetverzeichnis namens branchenregister-deutschland.com. Aus dem Auftragsformular wird dies aber nicht ersichtlich. Vielmer erfahren die Betroffenen erst mit Erhalt der Rechnung, wo das Verzeichnis zu finden ist. Zudem wird das Branchenbuch in der Rechnung nicht mehr Deutsches Gewerbeverzeichnis genannt, sondern Deutsches Branchenregister. Was dieses Register mit dem Deutschen Gewerbeverzeichnis zu tun hat, bleibt völlig unklar und unterschreicht damit nur die fehlende Seriösität des Branchenbuch­anbieters.

Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben der Hradt S.A. in Sachen Deutsches Gewerbeverzeichnis oder Branchenregister erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Hradt S.A..

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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