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Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht | 13.03.2019

Strecken­radar-Mess­gerät

Was zu erwarten war! - Bundesweit erstes Strecken­radar-Mess­gerät „Section Control“ muss abgeschaltet werden

VG Hannover sieht keine Rechts­grundlage für diese Form der Geschwindigkeits­messung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Michael Winter

Das Bundes­verfassungs­gericht hatte bereits im Februar zwei Beschlüsse zu Kenn­zeichen-Lese­geräten gefasst, die darauf hindeuten, dass die von mir bereits kritisierte Section Control wohl ebenfalls rechts­widrig sei.

Dies hielt jedoch den zuständigen Minister offen­sichtlich nicht davon ab, die Testphase laufen zu lassen und darauf zu setzen, dass man nachträglich mithilfe einer Änderung des Polizei­gesetzes schon noch eine Rechts­grundlage schaffen werde.

„Section Control“ darf vorerst nicht mehr blitzen

Damit ist man nun erwartungsgemäß heftig auf die Nase gefallen – in einem Eil­verfahren stellte des Verwaltungs­gericht Hannover (wie von mir bereits prognostiziert) die Rechtswidrigkeit dieser Art der Geschwindigkeits­messung fest.

Was ist nun, wenn man erwischt wurde, zu tun:

1. Die Hilfe eines versierten Verteidigers in Anspruch nehmen.

2. Dieser wird, so noch kein Bußgeld­bescheid erging, die Einstellung des Bußgeld­verfahrens fordern.

3. Liegt bereits ein Bußgeld­bescheid vor, wird er frist­gerecht Einspruch einlegen und ebenfalls auf der Verfahrens­einstellung bestehen.

4. Sollte die Einspruchs­frist gegen einen Bußgeld­bescheid bereits verstrichen sein, ist dieser zuerst einmal “in Rechtskraft erwachsen“.

5. Je nach Rechtsfolge wird ein cleverer Verteidiger hier die Möglichkeiten einer Wieder­aufnahme des Verfahrens ebenso prüfen, wie die Stellung eines Gnaden­gesuchs.

Man sieht also, staatliches Unrecht muss man keinesfalls tolerieren.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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