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Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 09.05.2019

Abgas­skandal

Weiterhin dicke Luft in Stuttgart: Fahrverbot in Stuttgart auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5

Bei Weigerung hat das Verwaltungs­gericht ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angeordnet

In Stuttgart herrscht weiter dicke Luft: Nach einem Beschluss des Verwaltungs­gerichts Stuttgart vom 26. April 2019 muss die Landes­regierung Baden-Württemberg ein Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luft­reinhalte­plan für die Landes­hauptstadt aufnehmen (Az.: 17 K 1582/19).

Ein Fahrverbot in der Stuttgarter Umweltzone für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter ist schon sein Jahres­beginn in Kraft. Ein flächen­deckendes Fahrverbot für Euro 5-Diesel wollte die Landes­regierung unbedingt vermeiden. Daraus wird wohl nichts.

VG verlangt Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5

Nach Ansicht des Verwaltungs­gerichts Stuttgart sei nicht zu erkennen, wie die Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide durch die alternativen Maßnahmen wie eine Busspur am Neckartor, Filter­säulen, etc. erreicht werden soll. Zumal die vom Land vorgelegten Prognosen für die Jahre 2019 und 2020 für den Stickoxid­ausstoß deutliche Über­schreitungen an mehreren Strecken im Stadtgebiet Stuttgart aufweisen. Ein Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 müsse daher bis zum 1. Juli 2019 in den Luft­reinhalte­plan für Stuttgart aufgenommen werden. Für den Fall, dass sich die Landes­regierung weiterhin weigert, hat das Verwaltungs­gericht ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angeordnet.

Landesregierung lehnt Fahrverbote für Dieselautos der Schadstoffnorm Euro 5 immer wieder ab

Durch Urteile des Verwaltungs­gerichts Stuttgart im Juli 2017 und des Bundes­verwaltungs­gerichts im Februar 2018 sei Baden-Württemberg verpflichtet, Verkehrs­verbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 aufzunehmen. Die Landes­regierung weigere sich jedoch immer noch ohne ersichtlichen Grund, Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luft­reinhalte­plan aufzunehmen. Gegen den erneuten Beschluss des VG Stuttgart kann die Landes­regierung Beschwerde beim Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg einlegen.

Stuttgart kein Einzelfall

Einer solchen Beschwerde räumt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart nur wenig Erfolgs­aussichten ein: „Solange die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß weiterhin deutlich überschritten werden, muss mit einer Ausdehnung des Fahrverbots auch auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 gerechnet werden.“ Dieses Fahrverbot würde neben den Einwohnern Stuttgarts natürlich auch zahlreiche Pendler treffen. Dabei ist Stuttgart kein Einzelfall. Auch in zahlreichen anderen deutschen Städten drohen Diesel-Fahrverbote oder sind bereits umgesetzt.

Schadensersatz statt Diesel-Fahrverbot

Verbunden mit den Fahr­verboten ist auch ein weiterer Wertverlust der Diesel-Fahrzeuge. „Betroffene Diesel­fahrer haben die Möglichkeit, sich rechtlich gegen diese Entwicklung zu wehren“, so Rechtsanwalt Seifert. Bei Fahrzeugen, die direkt von Abgas­manipulationen betroffen sind, können Schadens­ersatz­ansprüche geprüft werden.

Widerruf statt Diesel-Fahrverbot

Eine andere Möglichkeit ist der Widerruf der Auto­finanzierung. Der Widerruf ist grund­sätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufs­belehrung oder fehlerhafte Verbraucher­informationen verwendet hat. Dann kann der Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kredit­vertrags erklärt werden. Da bei Auto­finanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kredit­vertrag als auch der Kaufvertrag rück­abgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei Brüllmann ist Kooperations­partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

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