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Vertragsrecht | 24.06.2021

Branchen­buch­abzocke

Werbeobjekt “Bürger-Info-Folder”: Limitimus SL stellt Rechnung

Anwaltliche Hilfe gegen Schreiben der Limitimus SL

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Limitimus SL stellt im Auftrag der Werbe­agentur Medien Concept Verlag Service Rechnungen wegen eines Anzeigen­auftrags. Angeblich sollen in einem Werbeobjekt namens “Bürger-Info-Folder” Werbe­anzeigen der Betroffenen veröffentlicht werden.

Der “Bürger-Info-Folder” soll eine Auflagen­stärke von 1.000 Stück haben und innerhalb eines nicht näher definierten Verteilungs­gebiets von der Deutschen Post an Haushalte per Postaktuell ausgeteilt werden. Die Limitimus SL hat die jeweiligen Anzeigen­verträge angeblich zur weiteren Bearbeitung übernommen.

Anschrift der Limitimus SL

Zu finden ist die Limitimus SL unter folgender Adresse:

Limitimus SL

Calle Alcala 149 P3

28009 Madrid, Spanien

Der Name des Geschäfts­führers ist nicht bekannt.

Anschrift der Medien Concept Verlag Service

Die Medien Concept Verlag Service soll angeblich in der Türkei ansässig sein. Unseres Erachtens ist es aber schon fraglich, ob es diese Firma tatsächlich gibt. Jedenfalls tritt die Medien Concept Verlag Service nach Vertrags­schluss nicht mehr in Erscheinung. Sämtliche Zahlungs­aufforderungen und Kommunikation laufen über die Limitimus SL.

Rechnung der Limitimus SL

Haben die Betroffenen ein Formular der Medien Concept Verlag Service unter­schrieben, erhalten sie nachfolgend eine Rechnung der Limitimus SL. In dieser weist die Firma darauf hin, die Vertrags­abwicklung übernommen zu haben. In Rechnung gestellt wird regelmäßig ein Betrag in Höhe von über 1.000 Euro. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Anzeigen­vertrag in der Regel für ein Jahr abgeschlossen ist und innerhalb dieses Jahrs der “Bürger-Info-Folder” dreimal verteilt werden soll. Da jede Auflage kosten­pflichtig ist, erhält der Betroffene somit noch zwei weitere Rechnungen. Wird der Anzeigen­vertrag zudem nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertrags­ablaufs gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Es drohen damit noch weitere Rechnungen.

Werbeagentur gewährt 14-tägiges Rücktrittsrecht

Die Werbe­agentur Medien Concept Verlag Service gewährt ihren Kunden ein 14-tägiges Rücktritts­recht. Betroffene haben folglich die Möglichkeit nach Vertrags­unterzeichnung eine Rechnungs­stellung der Limitimus SL zu verhindern. Sie müssen dazu innerhalb von 14 Tagen nach Auftrags­datum vom Anzeigen­vertrag den Rücktritt erklären. Leider erfahren die Betroffenen grund­sätzlich erst nach Rechnungs­stellung von dem Anzeigen­vertrag. Zu diesem Zeitpunkt ist die Rücktritts­frist aber regelmäßig schon abgelaufen, so dass das Rücktritts­recht faktisch wertlos ist.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text? Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschland­weit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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