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Vertragsrecht | 20.03.2020

Branchen­buch­abzocke

Werbeobjekt “Bürgerinfofolder”: Zahlungs­erinnerung der Stadt Verlag s.r.o.

Unternehmen droht bei Nicht­zahlung mit Einschaltung eines Inkasso­büros

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Stadt Verlag s.r.o. mahnt Zahlung offener Forderung aus Anzeigen­vertrag an.

Stadt Verlag s.r.o. droht mit Einschaltung eines Inkassobüros

Wer ein Formular der Stadt Verlag s.r.o. unter­schrieben hat, hat damit einen Anzeigen­vertrag mit der Firma abgeschlossen. Die beauftragte Anzeige soll in einem Werbeobjekt namens “Bürgerinfofolder” erscheinen. Weigert sich ein Betroffener nun die Rechnung über die geschaltete Werbe­anzeige zu zahlen, wird er nachfolgend eine Zahlungs­erinnerung und weitere Mahn­schreiben erhalten. Betroffene sollten nicht erwarten, dass sich die Angelegenheit mit der Stadt Verlag s.r.o. von alleine löst. Vielmehr droht bei einem hartnäckigen Ignorieren der Forderung die Einschaltung eines Inkasso­büros, nämlich der TOP Inkasso GmbH.

Kämpfen sie für Ihr Recht

Wer eine Zahlungs­erinnerung oder sonstige Zahlungs­aufforderung der Stadt Verlag s.r.o. wegen einer angeblichen Anzeige in einem Bürgerinfofolder erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Haupt­beitrag zur Stadt Verlag s.r.o

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