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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 02.11.2017

Widerruf eines Autokredits

Widerruf von Autokredit oft erfolgversprechend - HAHN Rechts­anwälte schließen mit FCA Bank Deutschland GmbH außergerichtlichen Vergleich

Parteien einigten sich auf Zahlung eines Nutzungs­ersatzes von 5.000 Euro

Die Kanzlei HAHN Rechts­anwälte hat mit der FCA Bank Deutschland AG – die Fiat Chrysler Bank - wegen eines wider­rufenen Autokredits einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen.

Autokredit wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen

Deren Mandant aus Würzburg hat als Verbraucher mit der Fiat Bank am 30. April 2008 einen Kredit­vertrag zur Finanzierung seines Fiat Bravo Diesel geschlossen. Die Willens­erklärung zum Abschluss des Autokredit­vertrages hat der Mandant am 3. Dezember 2015 wegen Fehler­haftigkeit der Widerrufs­belehrung widerrufen. HAHN Rechts­anwälte konnte durch ihre Tätigkeit erreichen, dass sich die Parteien vergleichsweise auf die Zahlung eines Nutzungs­ersatzes von 5.000 Euro an den Darlehens­nehmer bei Kosten­aufhebung einigten. Der PKW verblieb beim Darlehens­nehmer.

Widerruf eines Autokredits bietet sich als „echte Geheimwaffe“ an

„Angesichts des Diesel-Abgas-Skandals ärgern sich viele Fahrzeug­inhaber darüber, ihr privates Diesel­fahrzeug bei einem Verkauf aktuell nur zu einem deutlichen Minder­erlös verkaufen zu können“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechts­anwälte. Außerdem seien laut Anwalt Hahn Fahrzeug­inhaber von Diesel­fahrzeugen – insbesondere, wenn sie mit einem Schummel­software ausgestattet sind - tief verunsichert über drohende Fahrverbote in Innen­städten in den bundes­deutschen Großs­tädten. „Deswegen bietet sich ein Widerruf eines (privaten) Autokredits bei fehlerhafter Wider­rufs­information als „echte Geheimwaffe“ an“, so Hahn.

Widerruf eines Autokredits ist wirtschaftlich attraktiv

Wirtschaftlich ist der Widerruf eines Autokredits nach Hahn deswegen so attraktiv, weil Rechtsfolge eines Widerrufs eines verbundenen Geschäfts die Rückgabe des Autos und die Erstattung der gezahlten Leistungs­raten bei Berücksichtigung eines Nutzungs­ersatzes der Bank für die gefahrenen Kilometer ist. „Für alle Autokredit­verträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, gibt es noch einen echten „Knüller“. Bei diesen neueren Verträgen muss sich der Kunde bei Rückgabe seines Pkw ein Wertersatz für die gefahrenen Kilometer nicht anrechnen lassen“, verrät Hahn.

HAHN Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstprüfung der Widerrufsinformation an

HAHN Rechts­anwälte bietet bei privaten Auto­krediten aufgrund der hohen Spezialisierung der Kanzlei eine kostenfreie Erst­prüfung über die Fehler­haftigkeit der Wider­rufs­information an. Wenn die erteilte Wider­rufs­information fehlerhaft war und eine Rück­abwicklung von Autokauf- und Darlehens­vertrag wirtschaftlich Sinn macht, ist eine anwaltliche Vertretung bei der Durch­setzung der Ansprüche gegenüber der Autobank ratsam. Dabei ist das Vorhanden­sein einer eintrittspflichtigen Rechts­schutz­versicherung von Vorteil. Eine solche könnte auch noch vor Erklärung des Widerrufs abgeschlossen werden.

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