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Internetrecht und Vertragsrecht | 21.04.2015

Branchenbuchabzocke

Zahlungsaufforderung des TeleMedien Verlags in Sachen adressverzeichnis.info

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Hintergrund der Aufforderung ist angeblich beauftragter Eintrag im Internetverzeichnis adressverzeichnis.info.

TeleMedien Verlag verlangt Zahlung von fast 450,00 EUR

Der TeleMedien Verlag versucht durch verbotene Kalt-Akquise mittels Telefonanrufen, Einträge für das Branchenbuch adressverzeichnis.info zu gewinnen. Wer sich von dem Unternehmen durch dieses Verhalten hereingelegt fühlt und sich nachfolgend weigert, die Rechnung wegen des angeblich beauftragten Eintrags in Höhe von fast 400,00 Euro zu bezahlen, kann schnell eine „Zahlungsaufforderung“ erhalten. Zu dem bereits geforderten Betrag verlangt der TeleMedien Verlag nunmehr auch Zahlung von Mahn- und Bearbeitungsgebühren sowie von Zinsen. Schnell kommt ein Betrag von fast 450 Euro zustande.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Zahlungsaufforderung vom TeleMedien Verlag für einen angeblich beauftragten kostenpflichtigen Branchenbucheintrag auf adressverzeichnis.info bekommt, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zum TeleMedien Verlag.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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