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Vertragsrecht | 19.08.2021

Branchen­buch­abzocke

www.deutsches­firmen­verzeichnis.com: Net Partner GmbH mit “Deutsches Firmen­verzeichnis” auf Kundenfang

Anwaltliche Hilfe gegen Schreiben der Net Partner GmbH

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Rechnung der Net Partner GmbH in Sachen “Deutsches Firmen­verzeichnis”

Die Net Partner GmbH trat ursprünglich als Betreiberin eines Branchenv­erzeichnisses namens “Deutsches Branchen­portal” auf. Nunmehr ist das Verzeichnis in “Deutsches Firmen­verzeichnis” umbenannt worden. Zu finden ist es unter www.deutsches­firmen­verzeichnis.com.

Rechnung wegen Premiumeintrags

Haben Gewerbe­treibende oder Frei­berufler in dieser Sache eine Rechnung von der Net Partner GmbH erhalten, werden sie wohl einen Telefon­anruf von einem Mitarbeiter der Firma erhalten haben und dabei in eine Abo-Falle getappt sein. Nun mehr sollen die Betroffenen für einen Premium­eintrag in dem Verzeichnis zahlen.

Wir kämpfen für Ihr Recht

Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungs­aufforderung von der Net Partner GmbH wegen eines angeblich beauftragten kosten­pflichtigen Firmen­eintrags im Branchen­portal “Deutsches Firmen­verzeichnis” erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie mehr dazu in unseren Haupt­beitrag: Net Partner GmbH und das Deutsche Branchenportal/Firmenverzeichnis

Anwalt hilft

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschland­weit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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