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Vertragsrecht | 25.04.2018

Branchen­buch­abzocke

www.clever-gefunden.com: Deal UP beauftragt Anwalts­kanzlei Dr. Harald Schneider

Anwalt droht bei nicht frist­gerechter Bezahlung der offenen Beträge mit gerichtlichen Maßnahmen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Firma deal UP hat die Anwalts­kanzlei Dr. Harald Schneider mit Inkasso­tätigkeit beauftragt.

Anwaltsschreiben in Sachen „clever gefunden“

Die Firma deal UP hat für hartnäckige Zahlungsverweigerer die Anwalts­kanzlei Dr. Harald Schneider mit der Inkasso­tätigkeit beauftragt. Dadurch wird versucht, die zahlungs­unwilligen Kunden zur Begleichung der offenen Forderung zu bewegen. Wer sich also weigert, für einen Firmen-Werbe-Eintrag in dem Branchen­verzeichnis „clever gefunden“ der deal UP zu zahlen, kann Post vom Rechtsanwalt Schneider erhalten. Dieser droht auch gleich mit gerichtlichen Maßnahmen, sollte nicht frist­gerecht der offene Betrag bezahlt werden.

Kämpfen Sie für Ihr Recht mit anwaltlicher Hilfe

Wer Schreiben des Herrn Rechts­anwalts Dr. Harald Schneider im Auftrag der Firma deal UP erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Haupt­beitrag zur Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider und zur deal UP.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchen­buchanbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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