wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche

Vertragsrecht | 12.10.2017

Unklare Vertragslaufzeit

www.clever-gefunden.com: deal UP geht mit „clever gefunden“ auf Kundenfang

Vertrag kommt durch Zustimmung einer telefonischen Gesprächs­aufzeichnung zustande

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Firma deal UP betreibt im Internet unter dem Slogan „clever gefunden“ ein Branchen­verzeichnis.

Dieses ist zu finden unter www.clever-gefunden.com. Um an Kunden für das Verzeichnis zu gelangen, meldet sich das Unternehmen telefonisch bei Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern.

Als Firmensitz gibt die deal UP folgende Adresse an:

deal UP

Gewerbepark 11

49143 Bissendorf

Geschäfts­führer des Unternehmens ist ein Herr Alexander Peters. Diese Person ist kein Unbekannter in der Branche. So trat bzw. tritt er als Geschäfts­führer der digitalen vertriebs- und verlags­gesellschaft mbH und deren Nachfolge­unternehmen Peters Online Verlag GmbH, die mit dem Branchen­verzeichnis „abvz“ auf Kundenfang gehen, auf.

Rechnung wegen Firmen-Werbe-Eintrags

Hat ein Gewerbe­treibender oder Frei­berufler am Telefon einer Gesprächs­aufzeichnung zugestimmt, steckt er in der Kostenfalle. Die deal UP geht nämlich von einem Vertrags­schluss aus und versendet unter der Über­schrift „clever gefunden“ eine Rechnung über einen Firmen-Werbe-Eintrag auf der Seite www.clever-gefunden.com. Abgerechnet wird eine Gesamt­vertrags­laufzeit von drei Jahren. Seltsam darin ist, dass nach den AGB der deal UP der Vertrag eigentlich nach dem zweiten Vertrags­jahr kündbar ist. Noch seltsamer ist es, dass laut den AGB der Vertrag eine Mindest­vertrags­lauf­zeit von nur zwölf Monaten hat. Wieso aber ist der Vertrag erst nach zwei Jahren kündbar und warum werden mit der Rechnung gleich alle drei Jahre abgerechnet? Dies zeigt, wie unseriös das Geschäfts­gebaren der Firma ist.

Kämpfen Sie für Ihr Recht

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH rät, Rechnungen genau zu prüfen - und wenn Sie sich reingelegt fühlen - anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechts­anwalts­gebühren überschaubar.

Unser aktuelles Angebot

Wenn Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen möchten, so bieten wir die Übernahme des Mandats für pauschal 178,50 Euro brutto (inkl. 19 % Umsatz­steuer) an. Es kommen keine versteckten Kosten hinzu. Dies umfasst unsere gesamte außergerichtliche Tätigkeit. Selbstverständlich besprechen wir mit Ihnen die Kosten, bevor sie entstehen. Der telefonische Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Rufen Sie uns an unter: (030) 31 00 44 00.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.3 (max. 5)  -  6 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
Nehmen Sie direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Robert Binder auf ...
Bild von Rechtsanwalt Robert Binder
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!
Teuer eingetragen in ein Branchenbuch, das keiner kennt? Wir helfen Ihnen!Anzeige

#4674

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d4674
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!