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Internetrecht und Vertragsrecht | 13.06.2016

Branchenbuchabzocke

www.online-branchendienst.de.: Für Online Branchendienst Deutschland SLU ist die Spiegel Inkasso mit dem Forderungseinzug tätig

Zahlungsaufforderung der Spiegel Inkasso

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Spiegel Inkasso Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH mahnt im Auftrag der Online Branchendienst Deutschland SLU Forderungen wegen eines angeblich geschlossenen Dienstleistungsvertrags über einen kostenpflichtigen Neueintrag im Branchenverzeichnis www.online-branchendienst.de an.

Unter Androhung eines Klageverfahrens verlangt das Inkassobüro die fristgerechte Zahlung des geforderten Betrags. Die Online Branchendienst Deutschland SLU behauptet, dass der Vertrag über den Branchenbucheintrag fernmündlich zustandegekommen sei.

Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben der Spiegel Inkasso Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH wegen eines ungewollt beauftragten Neueintrags im Branchenverzeichnis www.online-branchendienst.de erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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