Unter Androhung eines Klageverfahrens verlangt das Inkassobüro die fristgerechte Zahlung des geforderten Betrags. Die Online Branchendienst Deutschland SLU behauptet, dass der Vertrag über den Branchenbucheintrag fernmündlich zustandegekommen sei.
Anwaltliche Hilfe
Wer ein Schreiben der Spiegel Inkasso Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH wegen eines ungewollt beauftragten Neueintrags im Branchenverzeichnis www.online-branchendienst.de erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00