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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 27.03.2017

Schiffs­fonds

Krise bei Lloyd Flotten­fonds XI: Container­schiff MS Barbados insolvent

Über­kapazitäten und sinkende Nachfrage führten auch hier zum Einbruch bei den Charterraten

Das Amtsgericht Bremen hat am 19. Januar das vorläufige Insolvenz­verfahren über die Gesellschaft der MS Barbados eröffnet (Az.: 501 IN 2/17). Das Container­schiff ist eines von zwei Schiffen, die in den Lloyd Flotten­fonds XI eingebracht wurden. Für die Anleger des kriselnden Schiffs­fonds dürften die Aussichten auf eine Kehrtwende durch die Insolvenz weiter gesunken sein.

Finanzkrise 2008 brachten den Fonds in Bedrängnis

Mit einer Mindest­summe von 15.000 Euro konnten sich Anleger seit dem Jahr 2008 am Lloyd Flotten­fonds XI beteiligen. Die Hoffnungen auf eine rendite­trächtige Kapital­anlage haben sich indes nicht erfüllt. Denn wie bei vielen anderen Schiffs­fonds auch, machten sich die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise 2008 beim Lloyd Flotten­fonds XI bemerkbar. Über­kapazitäten und sinkende Nachfrage führten auch hier zu einem Einbruch bei den Charterraten und brachten den Fonds in Bedrängnis.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Nach der Insolvenz der MS Barbados müssen die Anleger des Lloyd Flotten­fonds XI Verluste befürchten. Da die Container­schiff­fahrt sich nach wie vor in einer schweren Krise befindet, deren Ende immer noch nicht absehbar ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Situation für den Lloyd Flotten­fonds XI und für seine Anleger noch einmal entscheidend verbessert.

Anleger sollten Ansprüche auf Schadensersatz anwaltlich prüfen lassen

Anleger können sich aber gegen die drohenden Verluste wehren. Denn bei der Vermittlung von Schiffs­fonds ist es häufig zu Fehlern bei der Anlage­beratung gekommen. In den Beratungs­gesprächen war häufig von einer rentablen und auch sichereren Geldanlage die Rede. Allerdings sind Schiffs­fonds spekulative Kapital­anlagen, die mit einer ganzen Reihe von Risiken behaftet sind. Über diese Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungs­gemäßen Anlage­beratung auch aufgeklärt werden müssen. Zu den aufklärungsp­flichtigen Risiken zählen z.B. das Wieder­aufleben der Kommanditisten­haftung und das Total­verlust-Risiko. Erfahrungs­gemäß wurden diese und andere Risiken in den Beratungs­gesprächen aber oft verschwiegen bzw. nur völlig unzureichend dargestellt. Aus so einer fehler­haften Anlage­beratung können Ansprüche auf Schadens­ersatz entstanden sein.

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