wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Familienrecht und Scheidungsrecht | 11.01.2019

Scheidungskostentabelle

Tabelle Scheidungskosten 2019: Gebührentabelle für Anwaltskosten und Gerichtskosten bei der Scheidung

Die Scheidungskostentabelle zeigt die Gesamtkosten bei einer einvernehmlichen Scheidung. Anwaltskosten und Gerichtskosten. Die Scheidungskosten berechnen sich unter anderen vom Einkommen der Scheidungswilligen.

Wir haben Ihnen hier auf der Seite eine Tabelle zur Höhe der Scheidungskosten erstellt. Wenn Sie darüber hinaus wissen möchten, wie sich die Scheidungskosten errechnen und wer die Scheidungskosten zu bezahlen hat, finden Sie bei www.scheidung.services weitere Informationen:

Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann möglicherweise Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung beantragen. Im Idealfall ist dann die Scheidung quasi kostenfrei.

Wie funktioniert die Tabelle zu den Scheidungskosten?

Die folgende Tabelle zeigt die Kosten für ein Scheidungsverfahren. Die Kosten gelten für die einvernehmliche Scheidung. Bei der einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Rechtsanwalt beteiligt. Die Scheidungskostentabelle zeigt daher auch nur die Anwaltskosten für einen Anwalt an.

Die Scheidungskosten können Sie anhand des Gebührenstreitwerts aus der Scheidungskostentabelle entnehmen. (DAWR)

Sofern jeder Ehepartner bei der Scheidung einen eigenen Anwalt hat, sind die Anwaltskosten zu verdoppeln.

Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert (auch Streitwert oder Gegenstandswert genannt). Wenn Sie den Verfahrenswert Ihrer Scheidung kennen, können Sie in der entsprechenden Zeile die Kosten der Scheidung ablesen.

Wie berechnet sich der Verfahrenswert der Scheidung?

Der Verfahrenswert der Scheidung berechnet sich aus verschiedenen Faktoren. Hauptfaktor ist das Nettoeinkommen der Ehepartner innerhalb von 3 Monaten. Von dem Nettoeinkommen können Freibeträge für unterhaltspflichtige Kinder abgezogen werden. Vermögen (Haus, Geldanlagen etc.) der Ehepartner erhöht den Verfahrenswert. Kredite reduzieren wiederum den Verfahrenswert. Die Berechnung des Verfahrenswerts ist sehr komplex, so dass wir dies hier nicht im Detail darstellen können. Wie der Verfahrenswert genau ermittelt wird, erläutert scheidung.services im Text Scheidungskosten.

Scheidungskostenrechner online

Den Verfahrenswert der Scheidung können Sie auch mit dem DAWR Scheidungskostenrechner ermitteln. Der Scheidungskostenrechner fragt die wichtigen Faktoren für den Verfahrenswert ab.

Tabelle Scheidungskosten

Tabelle Scheidungskosten

Die Tabelle zeigt die Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt.

Verfahrenswert bisAnwaltskostenGerichtskostenGesamt
3.000 Euro621,78 Euro216,00 Euro837,78 Euro
4.000 Euro773,50 Euro254,00 Euro1.027,50 Euro
5.000 Euro925,23 Euro292,00 Euro1.217,23 Euro
6.000 Euro1.076,95 Euro330,00 Euro1.406,95 Euro
7.000 Euro1.228,68 Euro368,00 Euro1.596,68 Euro
8.000 Euro1.380,40 Euro406,00 Euro1.786,40 Euro
9.000 Euro1.532,13 Euro444,00 Euro1.976,13 Euro
10.000 Euro1.683,85 Euro482,00 Euro2.165,85 Euro
13.000 Euro1.820,70 Euro534,00 Euro2.354,70 Euro
16.000 Euro1.957,55 Euro586,00 Euro2.543,55 Euro
19.000 Euro2.094,40 Euro658,00 Euro2.732,40 Euro
22.000 Euro2.231,25 Euro690,00 Euro2.921,25 Euro
25.000 Euro2.368,10 Euro742,00 Euro3.110,10 Euro
30.000 Euro2.591,23 Euro812,00 Euro3.403,23 Euro
35.000 Euro2.814,35 Euro882,00 Euro3.696,35 Euro
40.000 Euro3.037,48 Euro952,00 Euro3.989,48 Euro
45.000 Euro3.260,60 Euro1.022,00 Euro4.282,60 Euro
50.000 Euro3.483,73 Euro1.092,00 Euro4.575,73 Euro
65.000 Euro3.736,60 Euro1.332,00 Euro5.068,60 Euro
80.000 Euro3.989,48 Euro1.572,00 Euro5.561,48 Euro
95.000 Euro4.242,35 Euro1.812,00 Euro6.054,35 Euro
110.000 Euro4.495,23 Euro2.052,00 Euro6.547,23 Euro
125.000 Euro4.748,10 Euro2.292,00 Euro7.040,10 Euro
140.000 Euro5.000,98 Euro2.532,00 Euro7.532,98 Euro
155.000 Euro5.253,85 Euro2.772,00 Euro8.025,85 Euro
170.000 Euro5.506,73 Euro3.012,00 Euro8.518,73 Euro
185.000 Euro5.759,60 Euro3.252,00 Euro9.011,60 Euro
200.000 Euro6.012,48 Euro3.492,00 Euro9.504,48 Euro
230.000 Euro6.369,48 Euro3.850,00 Euro10.219,48 Euro
260.000 Euro6.726,48 Euro4.208,00 Euro10.934,48 Euro
290.000 Euro7.083,48 Euro4.566,00 Euro11.649,48 Euro
320.000 Euro7.440,48 Euro4.924,00 Euro12.364,48 Euro
350.000 Euro7.797,48 Euro5.282,00 Euro13.079,48 Euro
380.000 Euro8.154,48 Euro5.640,00 Euro13.794,48 Euro
410.000 Euro8.511,48 Euro5.998,00 Euro14.509,48 Euro
440.000 Euro8.868,48 Euro6.356,00 Euro15.224,48 Euro
470.000 Euro9.225,48 Euro6.714,00 Euro15.939,48 Euro
500.000 Euro9.582,48 Euro7.072,00 Euro16.654,48 Euro
550.000 Euro10.028,73 Euro7.432,00 Euro17.460,73 Euro
550.000 Euro10.028,73 Euro7.432,00 Euro17.460,73 Euro
600.000 Euro10.474,98 Euro7.792,00 Euro18.266,98 Euro
650.000 Euro10.921,23 Euro8.152,00 Euro19.073,23 Euro

Lesebeispiel: Bei einem Verfahrenswert von 9.800 Euro betragen die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung 2.165,85 Euro.

Wenn Sie die Kosten der Scheidung berechnen wollen, können Sie den Scheidungskostenrechner nutzen oder sich einen individuellen Kostenvoranschlag über die Scheidungskosten erstellen lassen.

Weitere Infos zur Scheidung:

Quelle: DAWR/pt
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.6 (max. 5)  -  7 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#4503

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d4503
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!