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Vertragsrecht | 28.08.2017

Abgas­skandal

Abgasskandal: Versuchen deutsche Prüfa­nstalten die gerichtliche Über­prüfung der Funktions­weise von Abschalteinrichtungen und Softwareupdates zu sabotieren?

Prüf­institute lehnen Bereit­stellung von Test­einrichtungen für gerichtlich bestellte Sachverständige ab

Die in der rechtlichen Aufarbeitung des Abgas­skandals führende Rechts­anwalts­kanzlei Rogert & Ulbrich berichtet, dass in einem Verfahren vor dem Landgericht Passau ein Sachverständigeng­utachten in Auftrag gegeben worden sei, um sowohl den Umfang der bestehenden Abschalt­vorrichtung als auch die ein­tretenden Änderungen durch das Software­update gutachterlich aufklären zu lassen.

Der dafür vereidigte und bestellte Sachverständige habe nunmehr mitgeteilt, dass sich deutsche Labore nicht bereit erklärten ihre Test­einrichtungen für derartige Über­prüfungen von gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Verfügungen zu stellen, wenn deutsche Hersteller betroffen seien.

Prüfinstitute lehnen Bereitstellung von Testeinrichtungen für gerichtlich bestellte Sachverständige ab

Prof. Dr. Marco Rogert führt dazu weiter aus: „Es kann nur als Skandal gewertet werden, wenn mit hoheitlichen Aufgaben Beliehene wie etwa der Tüv Nord (nachfolgend:Tüv), der über eine entsprechende Prüf­einrichtung verfügt, weil er für das Kraft­fahrt­bundes­amt das Software­update für die Volkswagen AG absegnete, eine Zurverfügungstellung ihrer Einrichtungen ablehnt. Man bekommt den Eindruck, dass insbesondere der Tüv eine immer dubiosere Rolle im Abgas­skandal spielt, die einmal näher untersucht werden sollte.

Zweifel an Neutralität und Unabhängigkeit der Prüforganisationen

Erst fällt dem Tüv jahrelang angeblich nichts auf, dann will er ohne rechtliche Ermächtigung keine HU-Plaketten für Rückruf­verweigerer mehr erteilen und rudert nach massiven Protesten zurück, dann attestiert er dem in Verruf geratenen Software­update einen Persil­schein und jetzt bildet er offenbar mit den anderen Prüf­instituten eine Allianz, um gerichtlichen Unter­suchungen Steine in den Weg zu legen. Das schlägt dem Fass den Boden aus! Eine unabhängige Institution ist der Tüv damit keinesfalls. Er kann nur noch als Handlanger des VW-Konzerns und seiner Machen­schaften angesehen werden.“

Rechtsanwalt Ulbrich erläutert dazu: „Mit der Verweigerung an gerichtlichen Feststellungen mitzuwirken, haben solche Prüf­organisationen endgültig das Vertrauen in neutrale und unabhängige Feststellungen verspielt“.

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