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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 23.04.2018

Rechts­schutz­versicherung

Hilfe für geschädigte Anleger der EN Storage GmbH: Rechts­schutz­versicherung muss zahlen

Rechts­schutz­versicherung kann bei Klagen nicht ohne weiteres Zahlung verweigern

Rund 90 Millionen Euro haben die Anleger der insolventen EN Storage GmbH verloren. Sie haben die Möglichkeit, über Forderungen im Insolvenz­verfahren und über die Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen einen großen Teil ihres investierten Geldes zurückzuholen.

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„Viele Anleger schrecken aber davor zurück, ihre Rechte geltend zu machen, weil ihre Rechts­schutz­versicherung nicht eintreten will. In vielen Fällen dürfte diese Sorge aber unbegründet sein und die Rechts­schutz­versicherung muss zahlen“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart.

Rechtsschutzversicherungen kann Deckungsschutz nicht einfach ausschließen

Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte vertritt bereits zahlreiche geschädigte Anleger der EN Storage GmbH. Immer wieder kommt es dabei auch zu Auseinander­setzungen mit den Rechts­schutz­versicherungen bzgl. der Übernahme der Kosten. Vor dem Amtsgericht Stuttgart hat Brüllmann Rechts­anwälte nun ein Urteil gegen die Württem­bergische Versicherung AG errungen. Die Rechts­schutz­versicherung des EN Storage Anlegers muss zahlen. „Das Urteil ist zwar noch nicht rechts­kräftig. Dennoch zeigt es, dass die Versicherung nicht so einfach den Deckungs­schutz verweigern kann“, so Rechtsanwalt Hitzler.

Übernahme von Kosten nur bis zu einem Anlagebetrag von 25.000 Euro

In dem konkreten Fall hatte der Anleger eine Rechts­schutz­versicherung bei der Württem­bergischen Versicherung AG abgeschlossen. In dem Vertrag war der Rechts­schutz für die Vertretung der Interessen, die mit Kapital­anlage­produkten im Zusammenhang stehen (Aktien, Renten, Fonds­anteile, Bezugs­rechte, Beteiligungen, etc.) ausgeschlossen. Mit der Ausnahme, dass der Versicherungs­schutz doch besteht und die Kosten bis zu einer Versicherungs­summe von 10.000 Euro übernommen werden, wenn der Anlage­betrag 25.000 Euro nicht übersteigt.

Rechtsschutzversicherung lehnt Kostenübernahme ab

Der Anleger hatte über mehrere Kauf- und Überlassungs­verträge sowie Anleihen Geld bei der EN Storage GmbH angelegt. Rechtsanwalt Hitzler hat ihn im Insolvenz­verfahren vertreten. Die Rechts­schutz­versicherung lehnte die Übernahme der Kosten allerdings ab, da der Anlage­betrag die Summe von 25.000 Euro deutlich überschritten hatte. Dagegen klagte der Anleger aus mehreren Gründen. Unter anderem liege ein wirksamer Leistungs­ausschluss nicht vor, da es sich bei den streit­gegen­ständlichen Kauf- und Überlassungs­verträgen nicht um „Beteiligungen“ im Sinne der Klausel handele, die zudem gegen das Transparenz­gebot verstoße und deshalb unwirksam sei. Außerdem bestehe zumindest für die Kauf- und Überlassungs­verträge, deren Kaufpreis 25.000 Euro nicht übersteige, Deckungs­schutz.

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Höhe der Investitionssumme nicht entscheidend

Dieses Argument war für das AG Stuttgart ausschlaggebend. Der Kläger habe mit der EN Storage GmbH zwar Verträge abgeschlossen, die den Betrag von 25.000 Euro insgesamt weit übersteigen. Es komme aber nicht auf die Gesamtsumme an, die der Kläger investiert hat, sondern auf jeden Einzel­betrag der diversen Verträge. Denn aus der Klausel lasse sich nicht entnehmen, dass bei mehreren Geldanlagen beim selben Unternehmen eine Gesamt­anlagesumme zu bilden sei, die 25.000 Euro nicht übersteigen darf. Der durchschnittliche Versicherungs­nehmer werde die Klausel so verstehen, dass Rechts­schutz besteht, wenn der Betrag von 25.000 Euro in den einzelnen Verträgen nicht überschritten wird und die Verträge zu unterschiedlichen Zeiten abgeschlossen wurden. Schon alleine deshalb sei die Versicherung eintritts­pflichtig. Ob die Klausel intransparent und damit unwirksam sei, könne daher dahinstehen, so das Gericht.

Versicherungsschutz kann für jeden einzelnen geschlossenen Vertrag in Anspruch genommen werden

„Auch andere Rechts­schutz­versicherungen verwenden ähnliche Klauseln. Das Urteil bedeutet im Klartext, dass der Versicherungs­schutz ggf. für jeden einzelnen mit der EN Storage GmbH geschlossenen Vertrag in Anspruch genommen werden kann. Es ist also nicht entscheidend, wie hoch die Investitions­summe insgesamt ist. Den Rechts­schutz­versicherungen ist damit ein wichtiges Argument abhanden­gekommen und viele Ablehnungen der Deckungs­übernahme könnten unzulässig sein“, erklärt Rechtsanwalt Hitzler.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintritts­pflicht der Rechts­schutz­versicherung an.

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