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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 15.06.2018

VW-Abgas­skandal

Verjährung droht: VW-Kunden sollten sich mit ihren Klagen beeilen

Verjährungs­frist endet am 31.12.2018

Wer seine Ansprüche gegenüber VW geltend machen möchte, hat nicht mehr viel Zeit: Am 31. Dezember 2018 endet die Verjährungs­frist.

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Unter anderem hat inzwischen auch das Oberlandes­gericht Köln entschieden, dass Kunden ihre Autos zurück­geben dürfen. Auch eine Kaufpreis­minderung ist möglich. Rechtsanwalt Guido Lenné dazu in der WDR Servicezeit:„Die Kosten für ein solches Verfahren sind nach derzeitigem Stand auch für Kunden ohne Rechts­schutz­versicherung kalkulier­bar.“

Kosten für Klage auch ohne Rechtsschutzversicherung kalkulierbar

Die Anwalts­kanzlei Lenné hatte im VW-Skandal zunächst rechts­schutz­versicherte Kunden ins Rennen geschickt. Inzwischen urteilen aber immer mehr Gerichte verbraucher­freundlich, sodass die Kosten für eine Klage auch für Kunden ohne Rechts­schutz­versicherung kalkulier­bar seien.

Vergleich rettet über Verjährungsfrist

Der Druck auf den VW-Konzern wächst. Daher spielt dieser auf Zeit und versucht, sich zunächst mit Vergleichen über die Verjährungs­frist zu retten. Doch was passiert bei einem Vergleich, wenn der Gesetzgeber nachträglich eine Hardware-Aufrüstung verlangt? „Wir schließen Vergleiche immer nur so, dass man sich mit nach­träglichen Problemen noch einmal an VW wenden kann“, sagt Rechtsanwalt Guido Lenné.

Den vollständigen Bericht aus der WDR Servicezeit finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zu Ihren Ansprüchen gegen VW sowie einen Musterbrief und ein Mail-Tutorial, wie Sie diese Ansprüche geltend machen, gibt es hier.

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