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Steuerrecht | 10.01.2019

Grund­erwerbs­steuer

Hausverkauf: Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Immobilie mit Inventar an?

Beim Erwerb einer Immobilie fällt Grund­erwerbs­steuer an

Werden zusammen mit einem Grundstück weitere Gegenstände veräußert, so ist zu klären, in welcher Höhe der Käufer die diesbezüglich anfallende Grund­erwerbs­steuer zahlen muss. Ihre Chance: Möglicher­weise fordert das Finanzamt zu hohe Beträge.

Finanzamt trägt Darlegungs- und Beweislast

Die Finanz­behörde hat dabei eine Prüfungs­befugnis, trägt aber dazu die Darlegungs- und Beweislast für Ihr Ergebnis. Kann sie also die festgesetzte Steuer nicht beweisen, so muss der Käufer diese auch nicht zahlen.

Mithilfe bei Wertfeststellung

Der Steuer­pflichtige muss der Finanz­behörde lediglich ermöglichen, den Wert der Sache feststellen zu können, z.B. durch eine Inaugen­scheinnahme, Fotos oder weitere Belege. Im Zweifel ist ein Sachverständiger hinzu­zuziehen, so entschied das Finanz­gericht Köln.

Anwaltliche Überprüfung ratsam

Der Steuer­pflichtige sollte sich daher nicht scheuen, die Ergebnisse der Finanz­behörde fachkundig überprüfen zu lassen und anwaltliche Hilfe zu beanspruchen.

Es geht um Ihr Geld

Rufen Sie uns daher gerne direkt an und vereinbaren einen ersten Termin zur Klärung der angesetzten Beträge.

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