Dies hielt jedoch den zuständigen Minister offensichtlich nicht davon ab, die Testphase laufen zu lassen und darauf zu setzen, dass man nachträglich mithilfe einer Änderung des Polizeigesetzes schon noch eine Rechtsgrundlage schaffen werde.
„Section Control“ darf vorerst nicht mehr blitzen
Damit ist man nun erwartungsgemäß heftig auf die Nase gefallen – in einem Eilverfahren stellte des Verwaltungsgericht Hannover (wie von mir bereits prognostiziert) die Rechtswidrigkeit dieser Art der Geschwindigkeitsmessung fest.
Was ist nun, wenn man erwischt wurde, zu tun:
1. Die Hilfe eines versierten Verteidigers in Anspruch nehmen.
2. Dieser wird, so noch kein Bußgeldbescheid erging, die Einstellung des Bußgeldverfahrens fordern.
3. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, wird er fristgerecht Einspruch einlegen und ebenfalls auf der Verfahrenseinstellung bestehen.
4. Sollte die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid bereits verstrichen sein, ist dieser zuerst einmal “in Rechtskraft erwachsen“.
5. Je nach Rechtsfolge wird ein cleverer Verteidiger hier die Möglichkeiten einer Wiederaufnahme des Verfahrens ebenso prüfen, wie die Stellung eines Gnadengesuchs.
Man sieht also, staatliches Unrecht muss man keinesfalls tolerieren.