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Schadensersatzrecht | 08.04.2019

Abgas­skandal

Ein Urteil mit Gewinngeschäft für den Kläger - hoher Schaden­ersatz, kaum Nutzungs­entschädigung, hohe Zins­leistungen

Porsche­fahrer erhält durch Zuspruch von Zinsen mehr Geld, als er für das Fahrzeug gezahlt hatte

Die im Abgas­skandal führende Anwalts­kanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln veröffentlicht ein aufrüttelndes Urteil des Land­gerichts Bonn, in dem einem Porsche­fahrer durch den Zuspruch von Zinsen mehr Geld zugesprochen wird, als er für das Fahrzeug gezahlt hatte (Urteil vom 27.03.2019, Az. 1 O 394/17).

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Es gibt sie also doch noch: „Materielle Gerechtigkeit“ wie Juristen sie nennen„, freut sich Rechtsanwalt und Gründungs­partner Tobias Ulbrich, der das Urteil erstritten hat. Das Gericht sei seiner Argumentation in sämtlichen entscheidenden Punkten gefolgt. “Das ist in Fällen wie dem vorliegenden kein Selbst­läufer.

Porschefahrer profitiert von klägerfreundlicher Rechtsprechung

Es handelte sich nicht um einen Standard­fall eines VW, Seat, Skoda oder Audi mit einem EA 189-Motor bis 2 Litern Hubraum wie er Gegenstand der Muster­feststellungs­klage des vzbv ist. Vielmehr ging es um einen relativ jungen EA 897 EVO Euro 6, für den noch nicht so viele klagestatt­gebende Urteile vorliegen, zumal der Porsche-Abgas­skandal noch gar nicht so lange bekannt ist„ gibt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich zu bedenken. “

Umso erfreulicher ist es, wenn jetzt zum Einen auch Ober­klasse­fahrzeuge vollkommen zurecht von der weit überwiegend kläger­freundlichen Rechtsprechung der Land­gerichte profitieren und zum anderen die beantragten und zugesprochenen Zinsen und die niedrige Nutzungs­entschädigung für die Beklagte zu einem Gewinn­geschäft für den Kläger führen.„

Urteil keine Eintagsfliege

Hoch­interessant sei, dass das keine Eintags­fliege sei. Bereits in mehreren Fällen habe der land­gerichtlich fest­gestellte Schadenersatz­betrag inklusive Zinsen den Kaufpreis überschritten. Gerade in der Niedrigzins­phase seien die zugesprochenen Beträge lukrativer als die meisten Kapital­anlagen, ordnet Ulbrich die Bedeutung ein.

Tendenz der Gerichte: Zuspruch von hohem Schadenersatz, kaum Nutzungsentschädigung, hohe Zinsleistungen

Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert, ebenfalls Gründungs­partner bei Rogert & Ulbrich, meint eine deutliche Tendenz der Gerichte zu erkennen, die für die Kläger aus dem Elend des Abgas­skandals im Nachhinein noch eine hervorragende Geldanlage machen kann: “ Das Landgericht Bonn geht zu Recht davon aus, dass ein Porsche mit 3.0 TDI Motor 500.000 km laufen muss. Ähnlich hatten sich für kleinere Motoren auch schon das Oberlandes­gericht Köln und das Landgericht Hamburg geäußert. Setzt sich diese Ansicht durch, wird die Nutzungs­entschädigung für die Beklagte drastisch reduziert. Statt sonst meist 0,4 %/1000 km gibt es dann nur noch 0,2 % /1.000 km. Daneben werden immer häufiger nicht nur Verzugs­zinsen in Höhe von 5 Prozent­punkten über dem Basis­zinssatz ab Verzugs­eintritt und Prozesszinsen in nämlicher Höhe sondern auch noch deliktische Zinsen in Höhe von 4 % ab Kaufpreis­zahlung zugesprochen. Die Zusammen­schau dieser Entwicklungen macht aus Abgas­skandal­klagen eine echte Kompensation für Betroffene. Das ist richtig und auch über­fällig.„

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Zahlreiche rechtskräftige Urteile zugunsten der Mandanten

Nachdem die Kanzlei Rogert & Ulbrich im Januar 2017 mit dem ersten erfolgreichen deliktischen Urteil gegen Volkswagen Aufsehen erregt hat, im weiteren Verlauf ca. 900 statt­gebende Urteile erstritt, zahlreiche rechtskräftige Urteile produzierte und vor dem Oberlandes­gericht Köln (Beschlüsse vom 03.01.2019 Az. 18 U 70/18 und 21.02.2019 Az. 16 U 130/18) und anderen Ober­landes­gerichten Abgas­skandal­verfahren endgültig gewann, macht sie erneut von sich reden. “

Wir kämpfen weiterhin für Ihre Rechte

Wir werden auch weiterhin mit aller Macht für die Interessen der Verbraucher eintreten, gleichviel ob im Individual­prozess oder im Rahmen der von uns mitverantworteten Muster­feststellungs­klage„, schließen die Anwälte Rogert und Ulbrich ihre Statements ab.

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