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Schadensersatzrecht | 30.08.2019

Unzulässige Abschalt­vorrichtung

Actros-Lkw rückt in den Fokus: Auch bei Lkw von Daimler werden auffällige Abgaswerte entdeckt

Daimler stellt Produktion und Verkauf des Motors OM 501 vorläufig ein

Nachdem Pkw der Marke Mercedes Benz bereits in den letzten Monaten durch Abschalt­vorrichtungen aufgefallen sind, sind nach Medien­berichten nunmehr auch Lkw des Typs Actros in den Fokus gerückt. Durch einen technischen Fehler wird unter bestimmten Bedingungen die Abgas­reinigung mithilfe einer Harnstoff­lösung gestoppt.

Dies wurde dem Kraftfahrt-Bundesamt Ende Juni gemeldet. Daimler hat die Produktion und den Verkauf des Motors OM 501 vorläufig eingestellt. Bereits im Juni hatte das Kraftfahrt-Bundesamt einen amtlichen Rückruf für 774.000 Pkws von Daimler verhängt.

Technische Fehlfunktion des Abgasnachbehandlungs-Kontrollsystems bei interner Kontrolle entdeckt

Der Actros-Lkw ist der größte Fern­verkehrs­laster von Daimler und zählt zu den weltweit erfolgreichsten Schwer-Lkw. Im Rahmen einer internen Kontrolle wurde eine technische Fehl­funktion des Abgas­nach­behandlungs-Kontroll­systems beim Actros entdeckt. Wenn die Abgas­nach­behandlung abgeschaltet wird, steigt der Stickstoff­ausstoß oberhalb des nach EU-Norm zulässigen Grenzwertes.

Speditionen, Frachtführer und Leasingunternehmen könnten Lkw massenhaft zurückgeben

Die durch Abgas­manipulationen entstehenden Schäden durch Lkw sind im Einzelfall deutlich höher als bei betroffenen Pkw. Neben dem Kaufpreis sind auch die Kosten für Diesel­treib­stoff bei diesen Fahrzeugen hoch. Bei Lkw wäre eine Rück­abwicklung über einen Schadenersatz­anspruch möglicher­weise besonders heikel für den Hersteller, weil Speditionen und Fracht­führer ebenso wie Leasing­unternehmen die Lkw massenhaft zurück­geben könnten. Es stellt sich zudem die Frage, ob die Nutzungs­entschädigung vor allem bei recht neuen Modellen wegen der hohen voraussichtlichen Gesamt­lauf­leistung sich geradezu als marginal erweisen könnte.

Betroffene können sich gern über das Formular, per E-Mail oder telefonisch bei uns melden.

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