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Kaufrecht, Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 26.11.2019

Widerruf eines Autokredit

Widerrufs­joker bei Auto­finanzierungen trotz BGH-Urteil weiter möglich

Fehlerhafte Widerrufs­belehrung oder fehlende Pflicht­angaben ermöglichen ewiges Widerrufs­recht

„Die Entscheidung des Bundes­gerichts­hofs bedeutet nicht das Ende des Widerrufs­jokers bei Auto­finanzierungen“, stellt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechts­anwälte aus Stuttgart klar.

Vielmehr ist der Widerruf eines Autokredits in vielen Fällen weiterhin möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufs­belehrung verwendet hat oder ihr Fehler bei den Pflicht­angaben unterlaufen sind. Die Folge solcher Fehler ist, dass die 14-tägige Wider­rufs­frist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf noch Jahre nach Abschluss möglich ist.

BGH verneint Widerruf lediglich in drei Punkten

Der BGH hat in seinen Urteilen vom 5. November 2019 (Az.: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19) lediglich in drei Punkten entschieden, dass der Widerruf nach Ablauf der Wider­rufs­frist nicht mehr möglich ist.

  • So sei die Angabe, dass der Sollzins nach einem Widerruf 0,00 Euro beträgt für den Darlehens­nehmer klar und verständlich und sei nicht zu beanstanden.
  • Ebenfalls entschied der BGH, dass die Bank nicht über das außer­ordentliche Kündigungs­recht des Verbrauchers informieren müsse.
  • Auch reicht es aus, wenn die für die Berechnung einer möglichen Vor­fälligkeits­entschädigung wesentlichen Parameter grob benannt werden.

Die Angaben in den Kredit­verträgen waren daher nicht zu beanstanden und der Widerruf nicht wirksam erfolgt, so der BGH.

OLG-Urteil: Nur eine fehlende Pflichtangabe ermöglicht Widerruf

„Allerdings sind den Banken gerade bei den Pflicht­angaben auch immer wieder andere Fehler unterlaufen, die den Widerruf ermöglichen“, so Rechtanwalt Seifert. So hat das OLG Düsseldorf beispiels­weise mit Urteil vom 29. Mai 2019 entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits möglich war, weil der Bank ein Fehler in den Pflicht­angaben unterlaufen ist (Az.: 16 U 102/18). Die Bank hatte die für sie zuständige Aufsichts­behörde an keiner Stelle des Darlehens­vertrags angegeben. „Der eine Fehler bei den Pflicht­angaben reichte schon aus, um die Wider­rufs­frist nicht in Lauf zu setzen, so dass der Widerruf noch rund drei Jahre nach Abschluss des Vertrags möglich war“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die fehlende Pflicht­angabe zur Aufsichts­behörde ist nur ein Beispiel, das den Widerruf des Kredit­vertrags ermöglicht.

Widerruf des Darlehensvertrags mit Rückabwicklung des Kaufvertrags

Da bei Auto­finanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Darlehens­vertrag, sondern auch der Kaufvertrag rück­abgewickelt. „Das macht den Widerruf angesichts von Abgas­skandal, Wertverlust und Fahr­verboten natürlich für Diesel­fahrer besonders interessant“, so Rechtsanwalt Seifert. Grund­sätzlich ist der Widerruf aber auch bei Benzinern möglich, wenn die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat.

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