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Schadensersatzrecht und Vertragsrecht | 21.01.2020

Abgas­skandal

Verbraucher­freundliches Urteil: LG Kleve verurteilt Autohaus zur Rücknahme eines Porsche Cayenne Diesel

Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Frist­setzung zur Nach­besserung des Mangels berechtigt

Auch im neuen Jahr stellt sich das Landgericht Kleve auf die Seite des Verbrauchers und verurteilte dieses Mal ein Autohaus zur Rücknahme eines Porsche Cayenne zu einem Betrag von 64.639,50 Euro (Urteil vom 08.01.2020, Az. 2 O 142/18).

Die Klägerin hatte das gebrauchte Fahrzeug mit 8.875 km im Mai 2017 für 70.000,00 Euro erworben. Am Tag der mündlichen Verhandlung hatte der Wagen 27.340 km auf dem Tacho. In seinem Urteil ging das Gericht von einer Gesamt­lauf­leistung von 250.000 km aus. Daraus ergibt sich eine vom Kaufpreis ab­zuziehende Nutzungs­entschädigung von 5.360,50 Euro. Zusätzlich bekam die Klägerin noch Verzugs­zinsen i.H.v. knapp 4.700 Euro zugesprochen.

Porsche Cayenne vom Rückruf betroffen

Das Kraft­fahrt­bundes­amt hatte am 22.01.2018 den Rückruf des Porsche Cayenne mit 3,0 I V6 TDI Euro 6-Motor der Baujahre 2014 bis 2017 zur „Entfernung der unzulässigen Abschalt­vorrichtung“ angeordnet.

Rückruf stellt Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar

Das Gericht befand, dass das Fahrzeug der Klägerin bereits unter diesem Gesichts­punkt unter einem erheblichen Mangel im Sinne des Gewähr­leistungs­rechts leide. Aufgrund des verpflichtenden Rückrufs drohe nämlich eine Betriebs­untersagung bei Nicht­durch­führung der Rückruf­maßnahme.

Käufer zum sofortigen Rücktritt berechtige

Eine Nach­besserung durch das von Porsche angebotene Software-Update hält das Gericht für unmöglich, was den Käufer zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtige. Eine Frist­setzung zur Nach­besserung des Mangels sei in diesem Fall nicht erforderlich. Selbst wenn das Fahrzeug nach dem Aufspielen eines Software-Updates die Grenzwerte der Euro-Abgasnorm ohne manipulativen Eingriff in die Motor­steuerung einhielte, ohne dabei anderweitige technische Nachteile zu erleiden, bliebe das Fahrzeug weiterhin mangelhaft.

Software-Update beseitigt Mangel nicht

Denn dass das Fahrzeug von dem sogenannten „Abgas­skandal“ betroffen war, hafte diesem auch nach dem Aufspielen eines Software-Updates weiterhin als Makel an und könne nicht beseitigt werden.

Auch Porsche weht ein steifer Wind entgegen

Rechtsanwalt Prof. Marco Rogert, dessen Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln den Prozess in Kleve führt, ist erfreut über diesen Erfolg:„ “Nun wurde erneut bestätigt, dass auch der Konzer­nmarke Porsche ein steifer Wind entgegen­weht. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Rechtsprechung unseren Argumenten folgt und sich voll auf die Seite des Verbrauchers stellt.„

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