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Versicherungsrecht | 04.03.2020

Berufs­unfähigkeit

Der Unterschied zwischen Arbeits­unfähigkeit, Berufs­unfähigkeit und Erwerbs­unfähigkeit

Wir erklären Ihnen, wo die Unterschiede liegen

Nicht jeder, der arbeits­unfähig ist, ist auch berufsunfähig. Wer die Leistung aus seiner Berufs­unfähigkeits­versicherung in Anspruch nehmen möchte, hat dem Versicherer zunächst seine Berufs­unfähigkeit darzulegen und nach­zuweisen. Sie erfahren im Folgenden, wo die Unterschiede bei Arbeits-, Berufs- und Erwerbs­unfähigkeit liegen. Vermeiden Sie so, dass Sie über Fallstricke stolpern.

Folgende Begriffe sind bei der Frage, wem eine Leistung aus seiner Berufs­unfähigkeits­versicherung zusteht und wem nicht, zu unter­scheiden:

Die Arbeitsunfähigkeit

Als arbeits­unfähig gilt, wer aufgrund eines medizinischen Befundes vorüberg­ehend seine vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht ausüben können. arbeits­unfähig ist man also dann, wenn man krank­geschrieben worden ist.

Die Berufsunfähigkeit

Wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung aus­gestaltet war, infolge Krankheit, Körper­verletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfte­verfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann, ist berufsunfähig. Berufsunfähig ist man also dann, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Die Erwerbsunfähigkeit

Wer dauerhaft überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben kann, der gilt als erwerbs­unfähig.

Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt üblicherweise die monatliche Rente erst bei Eintritt der Berufs­unfähigkeit und nicht etwa bereits bei der Arbeits­unfähigkeit.

Einige Versicherer werben aber sogar mit einer Leistung für den Fall, dass der Kräfte­verfall alters­gerecht ist und eine Arbeits­unfähigkeit zur Erlangung der Versicherungs­leistung ausreichend sei.

Doch Vorsicht, was erst einmal verlockend klingt, ist jedoch oftmals an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Hier sollten daher zuvor die konkreten Bedingungen im Klein­gedruckten nachgelesen werden.

Unser Tipp: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll Schutz bieten

Wer nicht in der Versicherungs­branche beheimatet ist, wird die umfang­reichen und komplizierten Bedingungen seines – gewünschten – Versicherungs­vertrags selten vollkommen durch­dringen können. Deswegen helfen wir Ihnen gerne dabei, wenn Sie einen neuen Versicherungs­vertrag abschließen möchten oder wenn Sie die Leistung aus Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung beanspruchen möchten.

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe. Wir unterstützen Sie gerne.

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