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Bankrecht und Verbraucherrecht | 09.04.2020

Kreditkartenmissbrauch

Opfer von EC-Karten/Kredit­karten­missbrauch?

Geltend­machung von Schaden­ersatz­ansprüchen im Rahmen unerlaubter Bargeld­abhebungen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

Scheck- und Kredit­karten sind grund­sätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie dem Inhaber – der nicht immer der Berechtigte ist – die Möglichkeit einräumen, den Karten­aussteller aufgrund einer Garantie­erklärung zu einer Zahlung an den Scheck- und Kreditkarten­inhaber zu veranlassen.

Nicht selten kommt es vor, dass Dritte unberechtigt, sei es im Nachgang zu einem Diebstahl der Karte oder als Folge der im Ein­verständnis mit dem Karten­inhaber überlassenen Nutzung der Karte, unberechtigte Bargeld­abhebungen vornehmen.

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Bargeldabhebung ohne Tageslimit

War das Tageslimit in Absprache des Kunden mit dem Karten­herausgeber nicht auf einen bestimmten Betrag limitiert, läuft der Karten­inhaber Gefahr, mit unbefugten Abhebungen über mehrere Tausend Euro konfrontiert zu werden.

Unverzügliche Schadensmeldung-/Kartensperre ratsam

In vielen Fällen ist die Bank verpflichtet, dem Kunden/Karten­inhaber den erlittenen Schaden, der sich meist sehr schnell auf aktuellen Konto­auszügen wieder spiegelt, zu erstatten. Die Haftung der Bank, die Erstattungs­ansprüche und die Beweislast werden in den §§ 675 u bis 676 c BGB geregelt.

Regulierung des Schadens mit anwaltlicher Hilfe

Mittels anwaltlicher Unterstützung ist hierbei größtm­öglicher Druck auf die Banken auszuüben. Diese sträuben sich anfänglich häufig, den entstandenen Schaden zu regulieren und lassen so den Kunden häufig im Regen stehen.

Wir helfen gerne

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt geschädigte Karten­inhaber gegenüber Banken und Kredit­karten­unternehmen bei der Geltend­machung von Schaden­ersatz­ansprüchen im Rahmen unerlaubter Bargeld­abhebungen und des sonstigen Missbrauchs von Zahlungs-/EC- und Kredit­karten.

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Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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