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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 02.06.2020

Container-Investment

P & R-Anleger erhält Anspruch auf Entschädigung für Container-Investment von Volksbank Emmerich-Rees eG

Nicht anlage­gerechte Aufklärung begründet Anspruch auf Entschädigung

Das Investment in P & R Container ist für die Alters­vorsorge nicht geeignet. Mit diesen Worten tadelt das Landgericht Kleve (LG Kleve) die Volksbank Emmerich-Rees eG. Zwei von GÖDDECKE RECHTS­ANWÄLTE vertretene P&R-Anleger erhalten mit diesem Urteil einen Punktsieg gegen das Bankhaus. Auch um die Abwehr im Raume stehender Ansprüche der Insolvenz­verwaltung brauchen sich die Anleger keine Sorgen mehr zu machen.

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Der Vorwurf, den die vor dem LG Kleve klagenden Anleger konkret erheben, findet in dem Urteil seine Bestätigung. Sie sind nicht anleger­gerecht aufgeklärt worden. Mit anderen Worten: es wurde nicht auf das Ziel der Anleger nach einer sicheren Alters­versorgung geachtet und nicht über die konkreten Verlust­risiken informiert. Die Richter aus Kleve gelangten am Ende des Prozesses zu dem Ergebnis, dass die Volksbank Emmerich-Rees eG falsch beriet und jetzt zahlen müsse.

Das Urteil hebt die Grundzüge für anleger- und anlage­gerechte Beratung klar hervor, denn es formuliert, dass ein Berater gegenüber einem Anleger „eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für dessen [gemeint ist der Anleger = redaktionell] Anlage­entschluss von besonderer Bedeutung sind“. Das bedeutet, dass die Kapital­anlage auf die konkreten Bedürfnisse des Anlegers zu­geschnitten sein muss; ist sie es nicht, kommt sie auf keinen Fall für den Anleger in Frage.

Anlage in P&R-Container ist für Altersvorsorge ungeeignet

Wer Geld für seine Alters­vorsorge zur Seite legt, will auf Nummer sicher gehen. Er ist allenfalls bereit, nur gering­fügige Verluste in Kauf zu nehmen. Dieser Aspekt ist nachvollziehbar, weil ein Anleger zu einem späteren Zeitpunkt – schlimmsten­falls in seiner Rentenphase – den erlittenen Verlust nicht mehr aufholen kann.

Nach der Anlage­konzeption der P&R-Container-Investments besteht ein Verlust­risiko, das über den Verlust der Anlagesumme hinausgeht. Ein Hinweis auf diesen Konzeptions­fehler bei P&R fehlte in der Anlage­beratung der Bank.

Außerdem bestand ein wesentliches Risiko der Anleger bei Vertrags­ende. Der Rückkauf der Container war weder dem Grunde nach noch hinsichtlich des Rückkauf­preises vertraglich gesichert. Dabei war der Anleger auf einen Rückkauf durch die P & R-Gruppe angewiesen, da ein geregelter Markt für derartige Container nicht existiert.

Im Brennpunkt: schriftliche Aufklärung der Volksbank Emmerich-Rees eG

Die Volksbank Emmerich-Rees eG hat – wie einige Finanz­vertriebe und auch andere Bank­institute – selbst ein eigenes Aufklärungs­blatt verfasst. Wer das als Grundlage für die Beratung erfuhr, dem kann der Nachweis mangel­behafteter Aufklärung relativ leicht gelingen. Fehler der Anlage­beratung können hier objektiv begutachtet werden.

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Anfechtungsrisiken im Insolvenzfall P&R muss die Bank übernehmen

Die Anleger, die den ersten Punktsieg gegen die beratende Bank haben einfahren können, können sich nicht nur über den primären finanziellen Effekt erfreuen. Ihnen wird durch das Urteil auch Schutz gegen Anfechtungs­ansprüche des Insolvenz­verwalters gegeben. Dazu besagt das Gericht: „Der Klageantrag ... auf Frei­stellung im Zusammenhang mit den Anlagen in Containern ist zulässig und begründet“. Damit können beide Anleger auch diese Vermögens­gefährdung beruhigt abhaken.

Der Rechtsweg ist kein Spaziergang – aber es gibt gute Begleiter

Der Verlust, den P&R-Anleger im Jahr 2018 mit der Insolvenz der P&R-Gruppe hinnehmen müssen, ist bitter. Schadens­ersatz von einem solventen Berater zu erlangen, bleibt in vielen Fällen eine unerfüllte Hoffnung. Häufig ist die Beweislage dafür verantwortlich. Fehlen in Haftungs­prozessen verlässliche Zeugen und Dokumente, ist das Risiko, einen solchen Prozess zu verlieren, nicht von der Hand zu weisen.

Nur Banken und Vertriebe, die – wie die Volksbank Emmerich-Rees eG – den Kunden selbst erstellte Werbe­unterlagen übergeben haben, können sich ihrer Haftung meist nicht mehr entziehen. Eine gute Ausgangs­lage, um Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Wer in solchen Fällen die Kosten für einen Gang zum Gericht scheut, der kann auf die Hilfe eines Prozess­kosten­finanzierer hoffen. Mit dem aktuellen Urteil im Rücken stehen die Chancen für viele Kunden der Volksbank jedenfalls nicht schlecht.

Hinweis

Das Urteil des Landgericht Kleve ist zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Nachricht noch nicht rechts­kräftig, der Kanzlei GÖDDECKE RECHTS­ANWÄLTE liegt jedoch vor Ablauf der Berufungs­einlegungs­frist eine voll­streckbare Ausfertigung des Urteils vor.

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