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Verkehrsrecht | 12.06.2020

Neue Straßen­verkehrs­ordnung

Änderung der Straßen­verkehrs­ordnung: Ab wann jetzt schon ein Fahrverbot droht!

Fahrverbot schon ab 21 Stunden­kilometern zu viel

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mark Eplinius

Für alle Autofahrer gelten ab dem 28.4.20 deutlich strengere Regeln im Verkehr.

Die Änderungen sollen dem Schutz von Radfahrern dienen und sehen bereits ab 21 km/h zu schnell ein Fahrverbot vor.

Das hat sich im Straßen­verkehr geändert:

Geschwindigkeit: Führerschein ist jetzt viel schneller weg

  • Schon bei Überschreiten um 26 km/h außerorts und 21 km/h innerorts gibt’s ein Fahrverbot von 1 Monat. Zusätzlich gibt’s dazu Bußgeld und mehrere Punkte in Flensburg
  • 1 Punkt soll es nun bereits ab 16 km/h drüber, egal ob inner- oder außerorts
  • Die Bußgelder haben sich teilweise vordoppelt

Radfahrer:

  • Überholen mit mindestens 1,5 Meter Abstand, außerorts sogar 2 Meter
  • Radfahrer dürfen nebeneinander fahren

Rettungsgasse:

  • Im Stau die Rettungs­gasse nicht gebildet – bis zu 320 Euro Strafe, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg
  • Auch ohne konkrete Gefahr oder Behinderung kann jetzt ein Fahrverbot verhängt werden

Geldbuße für Auto-Protzer:

  • Bei ausschließlicher Protzfahrt -unnötiger Lärm, und unnützes Hin- und Herfahren: Bis zu 100 Euro können hier gefordert werden.

Parkverbote: Neue Halteverbote

  • Auf Schutz­streifen für Fahrrad­fahrer am Straßen­rand, Gehwegen oder in zweiter Reihe darf nicht mehr gehalten werden. Bis zu 100 Euro Strafe und sogar 1 Punkt werden hier fällig.

Anwalt rät

Jetzt ist eins wichtiger denn je – eine Rechts­schutz­versicherung! Aufgrund der enorm strengen Regeln lässt sich ein Verstoß mit anschließendem Fahrverbot fast nicht mehr vermeiden. Auch das Punktekonto ist schnell voll –es drohen ein Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten und anschließender MPU!

Ein erfahrener Verkehrsanwalt kann oft noch weiterhelfen

Auch wenn Sie meinen, die Sache sei aussichtslos, kann ein erfahrener Verkehrs­anwalt oft noch weiterhelfen. Im vorliegenden Fall konnte trotz ordnungs­gemäßer Messung ein Fahrverbot vermieden werden. Und mit einer Rechtschutz­versicherung haben Sie kein Problem mit möglichen Kosten. Dabei haben Sie übrigens eine freie Anwaltswahl!

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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