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Verbraucherrecht und Versicherungsrecht | 01.02.2021

Betriebsschließungsversicherung

Co­ro­na­be­ding­te Be­triebs­schlie­ßun­gen: Allianz und Münchner Gastronom einigten sich außergerichtlich

Allianz rettet sich mit weiterem Vergleich

Nur ein paar Tage vor der Urteilsverkündung schloss die Allianz einen außergerichtlichen Vergleich mit einem Gastronomen. Dieser hatte den Versicherungskonzern auf Ansprüche aus seiner Betriebsschließungsversicherung verklagt. Die Vergleichssumme wurde nicht bekanntgegeben.

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Der Münchner Gastronom hatte die Versicherung aber auf circa 160.000 Euro verklagt, weil diese im Zuge des ersten Lockdowns 2020 die Zahlung verweigert hatte.

Unterschiedliche Verläufe vor Gericht

Ein Urteil zugunsten des Klägers wäre hier durchaus zu erwarten gewesen, da die Richter am Münchner Landgericht im Laufe des Prozesses einen Versicherungsfall erkannt und die Zahlungsverweigerung der Allianz beanstandet hatten. Mit diesem inzwischen zweiten Vergleich in einem Gerichtsverfahren entsteht der Eindruck, dass der Versicherungsriese um jeden Preis eine Verurteilung vermeiden will. Im Herbst letzten Jahres hatte sich die Allianz ebenfalls kurz vor Urteilsverkündung mit einem anderen Münchner Wirt außergerichtlich geeinigt, der auf 1,1 Millionen Euro geklagt hatte. Zahlreiche weitere Klagen sind noch anhängig.

Anders stellte sich die Sachlage am Landgericht Bochum dar. Hier hatten die Richter in einem Verfahren nach nur 20 Minuten zugunsten der Allianz geurteilt und darauf verwiesen, dass der Fall sowieso in die Berufung gehen werde. Das Gericht sah den Versicherer als leistungsfrei an, da dieser den Umfang des gebotenen Schutzes eindeutig im Vertragswerk definiert hatte.

Der Fall: Vertragswerk zuungunsten des Versicherer

Der Fall vor dem Münchner Landgericht stellte sich anders dar. In dem vorliegenden Fall wirkte sich das Vertragswerk zuungunsten des Versicherers aus. Zwar wurden im Kleingedruckten diverse Krankheiten und Erreger vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, nicht aber das Coronavirus. Wie die Allianz inzwischen selber angibt, habe man die Gefahr durch eine Pandemie unterschätzt, obwohl die Weltgesundheitsorganisation seit 2003 davor warnt. Derzeit werden bei dem Versicherungsriesen zahllose Policen und deren Bedingungen überprüft – und gekündigt.

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Ähnliche Probleme im europäischen Ausland

Auch im Ausland wird es teilweise eng für die Allianz. In einem wegweisenden Urteil des Obersten Gerichtshofs in Großbritannien, wo der Versicherungskonzern ebenfalls stark am Markt vertreten ist, heißt es, dass Versicherungen für die Ausfälle der Versicherungsnehmer aufgrund der Corona-Pandemie aufkommen müssen.

Nach „bayrischen Kompromiss“: Erste Klagen wegen Sittenwidrigkeit eingegangen

In Deutschland stellt sich als nächstes die Frage, wie die Gerichte den 2020 von diversen Versicherern und Kunden geschlossenen „bayrischen Kompromiss“ bewerten werden. Dieser Kompromiss sieht vor, dass im Schadensfall jeweils 15 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt werden. Dafür war eine dreistellige Millionensumme bereitgestellt worden. Auf den bayrischen Kompromiss hatten sich auch in Not geratene Versicherte in ganz Deutschland eingelassen. Am Münchner Gericht gehen in diesem Zusammenhang bereits erste Klagen wegen Sittenwidrigkeit ein.

Wir helfen Ihnen gerne!

Die verschiedenen Prozessverläufe verdeutlichen, dass es im Einzelfall auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen ankommt. Wenn auch Sie als Versicherter betroffen sind und Ihre Versicherung auf Zahlung verklagen möchten, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei zur Seite. Wir prüfen den Wortlaut Ihres Versicherungsvertrags, beraten Sie zu Ihren Chancen vor Gericht und kämpfen dafür, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Lassen Sie sich einfach unverbindlich in einem kostenlosen Erstgespräch beraten.

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