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Bankrecht, Schadensersatz und Verbraucherrecht | 09.04.2021

Online-Banking

Weitergabe von Zugangsd­aten an Ehemann führt nicht automatisch zu einem Schadens­ersatz­anspruch der Bank

Verstoß gegen die Bedingungen der Konto­führung nicht Ursache für den unberechtigten Zugriff auf das Konto

Kommt es zum Betrugsfall beim Online-Banking, muss die Bank den Schaden erstatten, auch wenn der Konto­inhaber zuvor seine Zugangsd­aten an seinen Ehepartner weiter­gegeben hat. Zu dem Schluss kam das Landgericht Nürnberg-Fürth.

Die Bank wollte den Schaden nicht erstatten, weil die Frau ihre Kontodaten mit ihrem Ehemann geteilt hatte und damit nicht nur gegen die allgemeinen Geschäfts­bedingungen der Bank verstoßen hatte, sondern, nach Auffassung des Finanz­instituts, das Phishing erst möglich gemacht habe.

Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Weitergabe der Kontodaten

Laut den allgemeinen Geschäfts­bedingungen der Bank durften die Zugangsd­aten nicht an Dritte weiter­gegeben werden. Die Kundin hatte jedoch schon bei der Eröffnung des Kontos die E-Mail-Adresse ihres Mannes angegeben und auch die Übermi­ttlung der TANs per SMS erfolgte ausschließlich an das Handy ihres Ehepartners. Das hatte die Frau dem Finanz­institut jedoch nicht mitgeteilt. Dies führte die Bank als Grund an, das bei dem Phishing-Betrug verlorene Geld nicht erstatten zu wollen.

Dass die Frau das Konto von ihrem Mann führen ließ, ändere nach Auffassung des Land­gerichts Nürnberg-Fürth jedoch nichts an dem Anspruch der Kundin. Laut Urteil vom 20.07.2020 (Az. 6 O 5935/19), welches mittlerweile rechts­kräftig ist, liege keine Pflicht­verletzung der Kundin vor.

LG Nürnberg verneint Weitergabe der Daten als Grund des Phishing-Angriffs

Es sei nicht ersichtlich, dass ein Angriff auf das Handy des Ehemannes wahrscheinlicher gewesen sei als auf das der Frau, so die Richter. Zwar habe die Konto­inhaberin gegen die Bedingungen der Konto­führung verstoßen, doch gäbe es keine Hinweise darauf, dass dieser Verstoß die Ursache für den unberechtigten Zugriff auf das Konto gewesen sei. Die Gefahr eines Angriffs wurde durch die Verwaltung des Kontos durch den Ehemann nicht erhöht. Dementsprechend habe die Bank den Schaden zu erstatten, befand das Gericht.

Laut der Zahlungs­dienste-Richtlinie muss ein Konto­inhaber nur für Verluste auf dem Konto aufkommen, die er selbst durch eine Pflicht­verletzung herbeigeführt hat. Verschaffen sich Betrüger also unberechtigten Zugriff auf das Konto, ohne dass dies erst durch die Weitergabe der Kontodaten ermöglicht wurde, kann die Bank keinen Schadenersatz­anspruch verlangen. Außerdem ist es an dem Finanz­institut, den Ursachen­zusammenhang zwischen der Pflicht­verletzung des Kunden und dem unberechtigten Konto­zugriff zu beweisen.

Banken in der Beweispflicht

Kommt es zu Betrugs­fällen, unterstellen die Banken regelmäßig, dass der unberechtigte Zugriff auf das Konto auf das pflicht­widrige Verhalten des Kunden zurückzuführen sei. Dies ist jedoch meistens einfach der Versuch, der Pflicht zur Erstattung nicht autorisierter Konto­belastungen nicht nachkommen zu müssen. Beweisen können die Banken den Ursachen­zusammenhang jedoch nur selten.

Wir helfen Ihnen gerne!

Wird ein Bankkunde Opfer eines Phishing-Angriffs, sollte die Bank umgehend aufgefordert werden, den vom Konto abgehobenen Betrag wieder gut­zuschreiben. Wenn die Bank das verweigern sollte, sind gerichtliche Schritte einzuleiten. Als Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht stehe ich Ihnen hierbei gerne zur Seite und vertrete Ihre Ansprüche gegenüber dem Finanz­institut. Lassen Sie sich einfach in einem kostenlosen Erst­gespräch beraten.

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