wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 29.04.2021

Bußgeld­bescheid

Blitzer-Bescheid: Ist ein Einspruch sinnvoll?

Worauf ist zu achten?

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mark Eplinius

„War das ein Blitzer? Bin ich doch zu schnell gefahren?“ Wer kennt das nicht, wenn es plötzlich „blitzt“? Vielleicht hat doch nur die Sonne geblendet? Meist jedoch ist die Antwort kurze Zeit später im Briefkasten: ein Anhörungsb­ogen oder sogar schon ein Bußgeld­bescheid.

Werbung

Tatsächlich aber macht ein Einspruch oft Sinn und führt zum Erfolg.

Mögliche Ursachen für ein falsches Bußgeldverfahren

Es gibt viele Ursachen für ein falsches Bußgeldverfahren. So kann es z.B. bei Geschwindigkeiten zu Fehl­messungen kommen. Zur Über­wachung der Geschwindigkeit auf unsren Straßen werden verschiedene Messgeräte – sogenannte Blitzer – eingesetzt. Geräte mit Sensoren, Radarfallen oder Laser­pistolen, um nur ein paar zu aufzuzählen. Jedes dieser Geräte hat irgendwo seine Tücken und ist fehleranfällig.

So können unter­schiedliche Faktoren zu einem unwirksamen

Bußgeld­bescheid führen:

  • Falsche Eichung des Mess­gerätes
  • Falscher Winkel bei der Aufstellung an der Straße
  • Fehlende Qualifizierung der Messbeamten
  • Falsche Geräte­einstellung an der Messstelle
  • Veraltete Software
  • Ver­fälschung der Messung durch Sonnenein­strahlung oder LED-Schein­werfer
  • Unscharfes Blitzer-Foto
  • weitere Fahrzeuge auf dem Foto

Oder es gibt Formfehler bei der Bearbeitung der Fotos. Wurden die Messdaten nicht richtig ausgelesen und geprüft, oder gar der Toleranz­abzug vergessen? Hier muss unbedingt Einspruch eingelegt werden.

Aber auch das Fahren über eine rote Ampel oder ein zu geringer Abstand wird von Blitzern festgehalten. Je nach Schwere oder Ausmaß des Verstoßes drohen hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Besteht also die Möglichkeit einer Fehlmessung, ist es immer ratsam dagegen vorzugehen.

Werbung

Richtig Einspruch einlegen

Zu aller erst Frist von 14 Tagen einhalten! Eine Begründung ist nicht erforderlich. Liegt der Verdacht eines falschen Bescheids nahe, kann ein Anwalt für Verkehrs­recht oft helfen. Dieser erhält eine volle Akten­einsicht und kann Eichscheine oder Messdaten anfordern und sogar Gutachten erstellen lassen.

Nicht immer geht das Verfahren vor Gericht

Können mit Hilfe eines Verkehrs­anwaltes Beweise vorgelegt und die Unschuld bewiesen werden, wird das Verfahren eingestellt. Im Zweifel kann eine Untersuchung auch dazu führen, dass der Geschwindigkeits­verstoß geringer ausfällt – und sich das Bußgeld sowie weitere Sanktionen reduzieren. Denn tatsächlich sind Bußgeld­bescheide häufiger fehlerhaft als man denkt! Ein Einspruch mit plausibler Faktenlage gemeinsam mit anwaltlicher Hilfe kann dann zum Erfolg führen. Und eine Rechts­schutz­versicherung für Verkehrs­recht übernimmt sogar die Kosten dafür. Sprechen Sie uns an!

Wir helfen gerne!

Der Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplinius ist Fachanwalt für Verkehrs­recht und Fachanwalt für Strafrecht. Die Anwälte der Kanzlei Am Silber­graben 22 unterstützen Sie mit einer kostenlosen Kurzinfo unter 0331 / 231 801-0 oder unter www.eplinius.de.

Werbung

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#8235

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d8235
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!