wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Schadensersatzrecht | 01.11.2021

Abgas­skandal

Diesel-Abgas­skandal: Mercedes-Benz startet mit Rückruf­aktion von Sprinter-Modellen

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf einen möglichen Schadens­ersatz

Nun startet Mercedes-Benz auch mit dem lange erwarteten Rückruf weiterer Modelle mit OM651-Dieselmotor und Euro 5-Abgasnorm, davon betroffen die Modelle Sprinter, Vito und Viano.

Die Halter von 200.000 dieser Mercedes-Fahrzeuge bekommen zurzeit ein Schreiben (mit dem Rück­rufcode NC3II6515R oder NC2II651R), in dem sie aufgefordert werden, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Dabei soll nach Angaben des Stuttgarter Autobauers mit Hilfe des Software-Updates eine spezifische Regulierung der Motor­steuerung vorgenommen werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte diesen Rückruf bereits im Herbst 2019 gegenüber dem Konzern angeordnet. Die Daimler AG hat nun wohl zwei Jahre benötigt, um entsprechende Software-Updates zu entwickeln, welche - so der Hersteller selbst - dennoch Auswirkungen auf den Kraftstoff­verbrauch, CO2-Ausstoß und die Stickoxid-Emissionen haben.

Sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässige Abschalteinrichtung

Bei der beanstandeten unzulässigen Abschalt­einrichtung, die u.a. eben auch in Fahrzeugen des Modells „Sprinter“ verbaut wurde, handelt es sich um die sog. Kühlmittel-Soll­temperatur-Regelung, welche inzwischen ursächlich für den Rückruf hundert­tausender Mercedes-Fahrzeuge ist. Dabei aktiviert eine Software-Funktion eine spezielle Temperatur­regelung, die den Kühlmittel­kreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert. Nur dadurch bleiben die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. Im realen Fahrbetrieb hingegen wird diese Funktion deaktiviert und der gesetzliche Grenzwert von 180 mg/km deutlich überstiegen. Fest­gestellt wurde die Software­funktion bei Emissions­messungen an einem Mercedes GLK 220 CDI, welcher ebenfalls den OM 651-Dieselmotor verbaut hatte und mit der Euro 5-Norm zugelassen wurde.

Hunderttausende Fahrzeuge laut KBA von Softwaremanipulationen betroffen

Bei allen vom Rückruf betroffenen Modellen handelt es sich somit um Diesel­fahrzeuge der Euro 5-Abgasnorm mit dem Motor OM 651. Vom Modell „Sprinter“ werden nach Angaben in der Rückruf­datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts nun in Deutschland ca. 100.000 Fahrzeuge unter dem Code „NC3II6515R“ zurück­gerufen. Die Modelle „Vito“ und „Viano“ sind mit insgesamt ca. 90.000 Fahrzeugen von der Rückruf­maßnahme mit dem Code „NC2II651R“ betroffen.

Geschädigte sollten Software-Updates nicht aufspielen lassen

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich, eine Wirtschafts­kanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucher­schutz und Vorreiter im Abgas­skandal, empfiehlt das Software-Update nicht aufspielen zu lassen. Nach dessen Ansicht dient das Aufspielen der Software-Updates lediglich der „Vertuschung“ ursprünglicher, auf dem Motorsteuer­gerät installierter Abschalt­einrichtungen. Eine Motor­steuerung bei gleichbleibender Hardware stellt grund­sätzlich eine Art „Kompromiss“ vieler Komponenten dar, u.a. von Abgaswerten, Leistung, Fahr­verhalten, Verbrauch und Haltbarkeit einzelner Fahrzeug­teile. Eine Ver­besserung der Abgaswerte ist dementsprechend nicht möglich, ohne an anderer Stelle eine Ver­schlechterung in Kauf zu nehmen.

Lassen Sie Ihre Ansprüche unverbindlich und kostenlos prüfen

Sofern Sie Halter eines betroffenen Sprinters sind, sollten Sie jetzt Ihre Chance auf einen möglichen Schadens­ersatz nutzen. Die Rechts­anwalts­kanzlei Rogert & Ulbrich konnte bereits als erste Kanzlei Deutschlands eine positive Ent­scheidung vor dem Bundes­gerichts­hof in einem Daimler-Verfahren erwirken. Wenden Sie sich an Rogert & Ulbrich, eine der führenden Kanzleien im Abgas­skandal, und lassen Sie Ihre Ansprüche unverbindlich und kostenlos prüfen.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#8779

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d8779
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!