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Internetrecht und Vertragsrecht | 15.12.2021

Betrug

Vorsicht vor Betrugs­masche beim Kauf von gebrauchten Reise­mobilen

Worauf sollten Sie als Käufer achten

Viele, die zukünftig im eigenen Wohnwagen oder Wohnmobil Urlaub machen wollen, suchen nach gebrauchten Fahrzeugen, da neue Modelle aufgrund der hohen Nachfrage nicht nur sehr teuer sind, sondern auch lange auf sich warten lassen.

Das Online-Angebot ist hier riesig. Insbesondere bei privaten Verkaufs­anzeigen locken diverse Vorteile: Die Fahrzeuge sind günstig und ohne lange Wartezeiten zu erwerben, Kauf und Übergabe erfolgen unkompliziert und unbürokratisch. Doch oft wartet nach erfolgtem Geschäfts­abschluss ein böses Erwachen, wenn sich nämlich heraus­stellt, dass das gekaufte Fahrzeug dem vermeintlichen Verkäufer gar nicht gehört.

Verkauf gestohlener oder gemieteter Wohnmobile boomt

Betrüger haben sich den boomenden Markt zunutze gemacht und verkaufen gestohlene oder einfach gemietete Wohnmobile bzw. Wohnwagen. Allein in Köln soll es dieses Jahr schon zu 60 Anzeigen bei der Polizei gekommen sein, etwa ein Viertel davon Wohnmobile. Es gibt allerdings ein paar Vorsichts­maßnahmen, die interessierte Käufer ergreifen können, um Betrügern auf die Schliche zu kommen.

Besichtigungstermin

Grund­sätzlich sollten Besichtigungs­termine möglichst am Wohnort des Anbieters vereinbart werden, damit man kontrollieren kann, ob der Name auf dem Klingel­schild auch mit dem Namen des Anbieters übereinstimmt. Wenn die Namen nicht übereinstimmen oder der Verkäufer sogar erst nach einem selbst am vereinbarten Treffpunkt eintrifft, ist das ein erstes Warnsignal.

Zulassung

Besonders aufmerksam sollten Sie außerdem die Zulassungs­papiere kontrollieren. Sind in den Dokumenten Recht­schreib­fehler enthalten, etwa falsche Groß- und Klein­schreibung, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine Fälschung, denn in amtlichen Dokumenten wie Fahrzeug­papieren ist für gewöhnlich die Recht­schreibung korrekt.

Prüfen Sie in den Zulassungs­papieren auch ganz genau die Angaben zur ausstellenden Behörde. Die sind auf der Rückseite des Fahrzeug­scheins eingedruckt und sollten mit der auf der Vorderseite angegebenen Ausstellungs­behörde übereinstimmen. Tun sie das nicht oder wurde eine der Angaben nachträglich verändert, ist Vorsicht geboten.

Fahrzeugschlüssel

Auch die Fahrzeug­schlüssel sind wichtige Indizien. Ist für das Fahrzeug nur ein Schlüssel vorhanden, ist das überaus verdächtig. Doch selbst wenn zwei Schlüssel vorliegen, ist das keine Garantie. Oft handelt es sich bei dem Zweit­schlüssel um einen Dummy, also eine Kopie, die nicht funktionsfähig ist. Überprüfen Sie daher immer die Funktionalität beider Schlüssel. Lassen Sie sich hier auch nicht mit Erklärungen wie einer vermeintlich leeren Batterie von einer genauen Prüfung abhalten.

Wir helfen Ihnen gerne!

Käufern von Reise­mobilen, die dennoch auf eine Betrugs­masche herein­gefallen sind, stehen wir gerne zur Seite, beraten sie und kämpfen dafür, dass sie den Kaufpreis zurück­bekommen. In einem unverbindlichen und kostenlosen ersten Gespräch beraten wir Sie gerne zu möglichen Handlungs­optionen.

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