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Verbraucherrecht | 21.01.2022

Abmahnung

Rechts­widriges Verhalten von Test­anbietern abgemahnt

Auf Widerrufs­recht muss transparent aufmerksam gemacht werden

Mit dem erneuten Anstieg der Inzidenzen nehmen Verbraucher:innen Test­möglichkeiten bei Testzentren wieder verstärkt wahr. Weil sie sich nicht an Verbraucher­rechte hielten, ging die Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg in den letzten Monaten rechtlich gegen einige Anbieter vor.

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Viele Anbieter von Coronatests bieten auf ihren Internet­seiten die Buchung eines Termins für einen kosten­pflichtigen Test an.

Kostenpflichtige Tests können widerrufen werden

Einige informierten dabei Verbraucher:innen nicht umfassend genug, wie gesetzlich vorgesehen, über das ihnen zustehende vierzehn­tägige Widerrufs­recht. In der Folge besteht die Gefahr, dass Verbraucher:innen nicht wissen, dass sie den gebuchten Termin – solange der Test noch nicht durch­geführt wurde – widerrufen können und dann auch nicht zahlen müssen. In anderen Fällen wurde erklärt, dass keinerlei Garantie übernommen werde, dass die Testanalyse bis zu einer bestimmten Zeit durch­geführt würde, obwohl zuvor den Verbraucher:innen angekündigt worden war, den Test innerhalb einer bestimmten Zeit zu erbringen.

„Verbraucherrechte dürfen nicht auf der Strecke bleiben“

Wenn sich Anbieter beliebig viel Zeit für die Übermi­ttlung der Test­ergebnisse lassen können, ist der Corona-Test für viele dadurch nutzlos. Ebenfalls kam es vor, dass von Anbieter­seite trotz eines fehlerhaft durchgeführten Tests Geld verlangt wurde. „Gerade während einer Pandemie und bei wichtigen Dienst­leistungen wie Corona-Tests dürfen Verbraucher­rechte nicht auf der Strecke bleiben“, sagt Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherung, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg.

Einsichtige Unternehmen räumten Fehler ein

Auf Abmahnungen der Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg haben Anbieter unterschiedlich reagiert. Während einsichtige Unternehmen Fehler eingeräumt und eine Unterlassungs­erklärung abgegeben haben, reichte die Verbraucher­zentrale in einem Fall erfolgreich Klage ein.

Bei Problemen mit Testanbietern - Verbraucherzentrale informieren

Falls Verbraucher:innen Probleme mit Test­anbietern haben oder online auf zweifelhafte Bedingungen und Maschen stoßen, können sie sich an die Verbraucher­zentrale wenden.

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Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg /DAWR/ab
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